Volksbegehren

Einleitung von Volksbegehren

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, können für die unten genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben.

Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung“, insbesondere per „Handy-Signatur“) möglich.

 

online unterschreiben

Für folgende Volksbegehren können Unterstützungserklärungen abgegeben werden:

2023

„Stromversorgung statt BLACKOUT“

Nr. 1/2023

Der Nationalrat möge Bundes(verfassungs)gesetze zur Sicherstellung einer sicheren, leistbaren und heimischen Stromversorgung beschließen.
Ein Strom-Blackout ist ein Horrorszenario für jeden Menschen, da es ein Systemzusammenbruch wäre. Ohne Strom ist die Wasserversorgung gefährdet und es funktioniert kein Handy, Notruf, Computer, Internet, Radio & TV, Licht, Bankomat, Supermarkt-Kasse, Tiefkühltruhe, E-Herd, Heizungssteuerung, Tankstelle und Zugsverkehr mehr.
Unterschreiben Sie SOFORT!


„Bestes Österreich: BÜRGERBETEILIGUNG“

Nr. 2/2023

Die Initiative Bestes Österreich sieht eine große Notwendigkeit für Veränderung in der Politik. Wie kommen wir zum besten Österreich?
Um zeitgemäße demokratische Bürgerbeteiligung zu ermöglichen möge der Nationalrat für Bundesmaterie direkte Beteiligungsmöglichkeiten wie Bürgerräte in den Fokus holen. Politik soll nicht mehr im Hinterzimmer gemacht werden, sondern in offenen, transparenten Prozessen. Die Österreicherinnen und Österreicher sollen dabei direkt über politische Themen entscheiden.


„BESTES REGIERUNGSSYSTEM EINFÜHREN“

Nr. 3/2023

Der Gesetzgeber wolle bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um das beste Regierungssystem der Welt für Österreich einzuführen, ähnlich dem Bundesrat der Schweiz. Demnach soll der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin in die Bundesregierung integriert und jährlich als „Primus inter pares“ neu gewählt werden, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Die Mitglieder der Bundesregierung sollen vom Bundesvolk oder der Bundesversammlung bei einer geheimen Wahl gewählt werden.


„FÜR LEISTBARES LEBEN“

Nr. 4/2023

Der Gesetzgeber wolle bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um ein leistbares Leben für alle Menschen in Österreich dauerhaft zu gewährleisten.
Das LEBEN soll für alle leistbar SEIN und BLEIBEN.


„Pflege attraktiv machen“

Nr. 5/2023

Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, welche dazu führen, dass sich die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in Österreich verbes-sern, um eine bestmögliche und menschenwürdige Versorgung aller pflegebedürfti-gen Menschen zu gewährleisten. Es geht vor allem um drei Punkte: 1.) faire Bezah-lung der Pflegekräfte 2.) Ausreichend Personal in Teil- oder Vollzeit 3.) Dokumentati-onspflicht vereinfachen und auf ein notwendiges Minimum beschränken


Volksbegehren „für mRNA-freie Bluttransfusionen“

Nr. 6/2023

Wir fordern,
1) mRNA-freie Bluttransfusionen für COVID-ungeimpfte Personen;
2) eine strikte Trennung von mRNA-freiem Blut und mRNA-verändertem Blut (= Blut, das von Personen stammt, die mit mRNA-Substanzen geimpft sind);
3) die Gründung einer eigenen Blutspendeeinrichtung, die ausschließlich und nachweislich nur mRNA-freies Spenderblut verwendet;
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die dafür notwendigen Gesetzesänderungen beschließen.


„Bestes Österreich: DEMOKRATIEKULTUR“

Nr. 7/2023

Die Initiative Bestes Österreich sieht eine große Notwendigkeit für Veränderung in der Politik. Wie kommen wir zum besten Österreich?
Demokratie von heute bedeutet Politik mit offener Grundhaltung. Anstatt der in den letzten Jahren zunehmend schlechter werdenden politischen Kultur, soll für Bundesthemen über Ideologien hinaus positive Gestaltungskraft in den Vordergrund rücken. Der Gesetzgeber möge neue und innovative Dialogformate vorsehen. Parteiunabhängige Menschen sollen mehr Raum bekommen.


„Bestes Österreich: BÜRGER-HUNDERTER“

Nr. 8/2023

Die Initiative Bestes Österreich sieht eine große Notwendigkeit für Veränderung in der Politik. Wie kommen wir zum besten Österreich?
Der Nationalrat möge beschließen: Bürgerbeteiligung soll jederzeit für alle Bürgerinnen und Bürger möglich sein und belohnt werden. Der Bürger-Hunderter bedeutet 100 Euro pro Person und Tag für direktes politisches Engagement für Bundesthemen. Breiter Diskurs und Demokratiekultur sind es wert. Sie führen zu den besten Lösungen und zum besten Österreich!


„Mittelschicht entlasten!“

Nr. 10/2023

Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, die den überwiegenden Teil der Steuerlast tragenden Mittelschicht zu entlasten:
1) Senkung der Steuern auf Arbeit gegenüber Erträgen aus Kapital.
2) Sicherstellung der Chancengleichheit und Verbesserung der Aufstiegs-chancen für die junge Generation.
3) Erleichterung von Vermögensaufbau (insbesondere im Bereich Woh-nen).
4) Inflationsausgleichende Maßnahmen für den Erhalt der Kaufkraft und Erhöhung der Kinder- & Familienbeihilfen.


„ORF-Haushaltsabgabe NEIN“

Nr. 11/2023

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens lehnen eine - ab 1 .1.2024 ange-dachte - ORF-Haushaltsabgabe ab !!!
''Haushalte" sind weder Eigentümer noch Kunden des ORF. Eine Haus-haltsabgabe wäre daher unsachlich und unfair, da auch Haushalte diese Abgabe bezahlen müssten, die den ORF gar nicht konsumieren.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher den ORF zum Sparen auffordern und leistungsgerechte Entgelte für die Nutzung von ORF-Dienstleistungen für ORF-Vertragskunden beschließen.


„Autovolksbegehren: Kosten runter!“

Nr. 12/2023

Die enormen finanziellen Belastungen durch NoVA, steigende Sprit- und Strompreise, die hohe Mineralölsteuer, die CO2-Bepreisung, steigende Parkgebühren sowie das Fehlen von Entlastungen wie etwa dem in ande-ren Branchen möglichen Reparaturbonus, haben Autofahren enorm ver-teuert und die Nutzer:innen zu Melkkühen der Nation gemacht.
Der Gesetzgeber möge Maßnahmen setzen, die sicherstellen, dass Au-tofahren für alle Menschen leistbar wird, weil viele auf das eigene Kraft-fahrzeug angewiesen sind.


„ENERGIE-Volksbegehren“

Nr. 13/2023

ENERGIE soll in Österreich mindestens ausreichend zur Verfügung stehen.
Insbesondere die Nutzung von Sonnen- und Umgebungsenergie soll verbessert werden.
Thermische und elektrische Speicher sollten verbessert werden.
Um dies zu fördern sollen u.A. finanzielle Mittel in Forschung und gute Ideen investiert werden.
Der Gesetzgeber wolle entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Maßnahmen treffen.


„Unternehmen aufblühen lassen“

Nr. 14/2023

Unternehmen - insbesondere EPU/KMU - sollen nicht nur entlastet werden, sondern aufblühen.
Damit dies geschehen kann, benötigt es u.A. eine Abschaffung oder wenigstens (weitere) Senkung der Lohn- und Einkommenssteuern.
Der Gesetzgeber wolle Bundes(verfassungs)gesetze entsprechend ändern bzw. verbessern.


„KINDERPORNOGRAPHIE: Strafen anheben!“

Nr. 16/2023

Kinderpornographie wird aktuell (§207a StGB) fast als Kavaliersdelikt be-handelt. Personen, die Material beschaffen oder besitzen, droht lediglich eine skandalös geringe Freiheitsstrafe. Wer pornographische Darstellun-gen Minderjähriger herstellt, kann mit nur wenigen Monaten davonkom-men. In Summe eine Verhöhnung der Opfer! Der Gesetzgeber wird daher aufgefordert den Strafrahmen für Herstellung, Verbreitung, Beschaffung und Besitz von kinderpornographischem Material deutlich anzuheben.


„Erdgas-Fracking NEIN“

Nr. 17/2023

Österreich soll Erdgas aus umweltschädlicher Fracking-Produktion weder selbst fördern, noch importieren. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge ein diesbezügliches Gesetz beschließen.
(PS: Das Erdgas aus umweltschädlicher Frackingproduktion aus den USA – das als Flüssiggas mittels Schiffen nach Europa geliefert wird – ist dann in Österreich sogar noch deutlich teurer, wie das Pipelinegas aus konventioneller Förderung aus Russland.)


„Kindheit ohne mRNA-Impfstoffe“

Nr. 18/2023

Der Nationalrat möge die Verabreichung von mRNA-Impfstoffen an Minderjährige gesetzlich verbieten. Die klinischen Studien des für Kinder ab 6 Jahren laut Impfplan empfohlenen(!) BioNTech/Pfizer-Impfstoffes sind unzureichend: fehlende wichtige Laborwerte; veränderte Kontrollgruppe; befristete Erfassung von Nebenwirkungen.
Viele Fragen sind staatlich zu klären: u. a. wie viel Wirkstoff wo, wie lange, in welcher Qualität im Körper produziert wird und was aktuell das „Wuhan-Spikeprotein“ bewirkt.


"Generisches Maskulinum-Volksbegehren"

Nr. 19/2023

Das generische Maskulinum macht Gendern überflüssig. Es ist eine gram-matikalische Form der Endung und ist keine geschlechtsspezifische En-dung. Es wurde in der Vergangenheit vernachlässigt, dass eine Verwen-dung des Generichen Maskulinums alle Geschlechter miteinbezieht.
Der Gesetzgeber möge deshalb beschließen, dass das Generische Mas-kulinum bereits in frühen Schuljahren im Lehrplan, sowie in amtlichen For-mularen und auf Universitäten, wieder verpflichtende Berücksichtigung findet.


"RUSSLAND-Sanktionen: JA!

Nr. 20/2023

Der Bundes(verfassungs-)gesetzgeber wird aufgefordert, gesetzgeberi-sche Maßnahmen zu treffen, dass bestehende Sanktionen gegen Russ-land aufgrund der kriegerischer Aggression dieses Landes jedenfalls so-lange aufrechterhalten werden, wie dies andere große europäische Län-der wie Deutschland und Frankreich auch handhaben, sowie künftige, mit europäischen Partner koordinierte Sanktionen ebenfalls umsetzen.


"RUSSLAND-Sektionen: Nein!"

Nr. 21/2023

Uns ist das Hemd näher als der Rock!
Der Bundes(verfassungs-)gesetzgeber möge daher gesetzgeberische Maßnahmen treffen, damit sämtliche Sanktionen gegen Russland mög-lichst umgehend beendet werden. Dies vorrangig, um der immer weiter voranschreitenden Teuerung entgegenzuwirken.


"Für obligatorische Volksabstimmungen"

Nr. 22/2023

Der Gesetzgeber wolle das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ändern.
Es wolle im B-VG möglichst konkret und allgemein verständlich geregelt werden, was obligatorisch (verpflichtend) dem Bundesvolk zur Abstim-mung unterbreitet werden soll. Insbesondere alle Änderungen des B-VG sollen obligatorisch zu solchen Abstimmungen führen.


"FÜR fakultative Volksabstimmungen"

Nr. 23/2023

Der Gesetzgeber wolle das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ändern.
Es wolle im B-VG geregelt werden, dass Bundesgesetze und auch völker-rechtliche Verträge dem Bundesvolk zur Abstimmung unterbreitet werden sollen, falls innerhalb einer bestimmten Zeit (z.B. 100 Tage) nach der Be-schlussfassung eine bestimmte Zahl der Stimmberechtigten (z.B. 50.000) oder eine bestimmte Zahl der Bundesländer/Gemeinden dies verlangen.


"GEMEINDE-Volksabstimmungen"

Nr. 24/2023

Es wolle im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geregelt werden, was in Gemeinden dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden soll. Es soll obligatorische/verpflichtende Volksabstimmungen (z.B. bei Ausgaben ab einem bestimmten Betrag) geben. Weiters sollen Beschlüsse des Ge-meinderates und Volksbegehren (Initiativen) dem Volk vorgelegt werden, wenn eine bestimmte Zahl der Stimmberechtigten dies verlangt. Der Ge-setzgeber wolle das B-VG dahingehend ändern, erforderlichenfalls mit Volksabstimmung.


"Insekten-Lebensmittelkennzeichnung"

Nr. 25/2023

Wir fordern:
1) eine lückenlose, gut sichtbare Kennzeichnung von allen Lebensmitteln (auch in der Gastronomie), die Bestandteile von Insekten enthalten;
2) dass Bestandteile von Insekten in Nahrungsmitteln in die Allergenverordnung aufzunehmen sind;
3) in der Gastronomie die Kennzeichnung von Speisen mit „100% frei von Insektenbestandteilen“;
4) eine lückenlose Kennzeichnung von Futtermitteln - insbesondere für Nutztiere -, ob Insekten enthalten sind oder nicht.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die dafür notwendigen Gesetzesänderungen beschließen.
Begründung:
1) Wir wollen nicht, dass uns im Brot, Pizza, Erdäpfelpüree, Chips, Kuchen, Torten usw. Insekten untergejubelt werden.
2) Es ist für Allergiker derzeit nicht erkennbar, ob z.B. in Speisen der Gastronomie Insektenbestandteile wissentlich oder unwissentlich enthalten sind, was für diese Personen mitunter lebensgefährlich sein könnte.
3) Insekten sind nicht „klimafreundlich“, wenn sie z.B. in Vietnam in großen Hallen gezüchtet werden und dann nach Europa geflogen werden.
4) Da vorgesehen ist, diese Insektenbestandteile in einen großen Teil der Nahrung einzubinden bzw. beizumischen, ist es für Veganer, Vegetarier, kritische Menschen und alle Anderen nicht erkennbar, wo Insekten überall drin sind.
5) Es gibt derzeit weder Studien (Feldversuch am Menschen) noch Erfahrungen inwieweit Insekten in der Nahrung schädlich sind oder nicht oder ob es ev. sogar Langzeitschäden


"ORF-Volksbegehren"

Nr. 26/2023

Der ORF soll möglichst objektiv berichten und über faire Gebühren finan-ziert werden.
Beispielsweise könnten jene Programme im staatlichen/öffentlichen Inte-resse direkt vom Staat und sonstige Programme privat (individuelle frei-willige Gebühren) finanziert werden. Außerdem wolle der Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin jährlich neu gewählt werden, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Der Gesetzgeber wolle dahingehend entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Änderungen beschließen.


"Vorsitz der EU-Kommission"

Nr. 27/2023

Wir wollen, dass der Präsident oder die Präsidentin der EU-Kommission vom EU-Parlament aus den Mitgliedern der EU-Kommission auf die Dauer eines Jahres gewählt wird und die Wiederwahl für das folgende Jahr ausgeschlossen ist. Seit 1848 (!) wird genau so der Präsident bzw. die Präsidentin der Schweizer Regierung (Bundesrat) gewählt. Der Gesetzgeber wolle bundes(verfassungs)gesetzliche Maßnahmen treffen, welche bewirken sollen, dass “Österreich“ sich für eine entsprechende EU-Reform einsetzt.


"Erlebnisfreudvolle MAMAS daheim"

Nr. 28/2023

Der Staat soll die Arbeit der „MAMAS daheim“ finanziell besser belohnen und lebensbereichernde Workshops fördern. Dadurch sollen FAMILIEN gestärkt und „PAPAS“ finanziell entlastet werden.
„Kinderlose Familien“ sollen für Familienarbeit ebenfalls belohnt werden. Eine Gemeinschaft mit stabilen (Groß-)Familien ist die Stärke eines Lan-des. Der Gesetzgeber wolle entsprechende bundes(verfassungs)gesetz-liche Maßnahmen treffen.


"Lohngleichstellung der Grundwehrdiener"

Nr. 29/2023

Wir fordern die sofortige Gleichstellung von männlichen und weiblichen Grundwehrdienern und Zivildienern bei der Entlohnung.
Begründung:
Seit 1.1.2023 kassieren Frauen beim Bundesheer im Grundwehrdienst fast den 5-fachen Betrag von Männern.
(Frauen: 1.250,08 € pro Monat / Männer: 261,97 € pro Monat)
siehe:
=> h.ttp.s://ww.w.oe24.at/oesterreich/politik/bundesheer/grundwehrdienst-frauen-verdienen-fast-5-mal-mehr/548089556
=> h.ttp.s://ww.w.meinbezirk.at/c-lokales/frauen-koennen-kuenftig-grundwehrdienst-leisten_a5912701
Frauen im Grundwehrdienst kassieren derzeit mehr als das doppelte, im Vergleich zu den männlichen Zivildienern.
(Frauen: 1.250,08 € pro Monat im Grundwehrdienst / Männer: 536,10 € pro Monat im Zivildienst)
=> h.ttp.s://w.w.w.zivildienst.gv.at/aktuelles/grundverguetung-2023.html
Die ungleiche Entlohnung je nach Geschlecht ist unseres Erachtens unfair und die Männer – nur aufgrund ihres Geschlechts - diskriminierend.
Der Bundes(verfassungs)-gesetzgeber möge raschest die gesetzliche Diskriminierung von Männern im Grundwehrdienst beim Bundesheer
- durch Anhebung der Entlohnung der Männer auf das Niveau der Frauen im Grundwehrdienst (“Orientierungsphase”) - beenden.


"Alleinerziehende unterstützen"

Nr. 30/2023

Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, umfangreiche bundesgesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern sowie von deren Kindern umzusetzen. Insbesondere fordern die Initiatoren die Umsetzung der Unterhaltsgarantie, die Ausweitung des Angebots an Kinderbetreuungsplätzen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine längere Anrechenbarkeit von Kinderbetreuungszeiten auf die Pensionsversicherung.


"Kinderarmut bekämpfen"

Nr. 31/2023

Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge der zunehmenden Kinderarmut mittels bundesgesetzlicher Maßnahmen Einhalt gebieten. Gegenwärtig ist knapp jedes vierte Kind in Österreich von Armut betroffen oder armutsgefährdet. Diesem Missstand ist gesetzlich und durch die öffentliche Leistung einer Kindergrundsicherung zu begegnen. Neben der finanziellen Absicherung müssen vor allem Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe, wie die Teilnahme an Schulwochen und -ausflügen, gesichert werden.


"Bodenversiegelung drastisch reduzieren"

Nr. 32/2023

Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, die Bebauung von freien Flächen durch rechtliche Maßnahmen deutlich und nachhaltig zu begrenzen. Insbesondere ist die zunehmende räumliche Zersiedelung zugunsten einer verdichteten Bauweise einzudämmen und der Erhalt von Natur- und Kulturlandschaften als Erholungsraum und Nahrungsproduktionsflächen sicherzustellen, sodass der gegenwärtige tägliche Flächenverbrauch um mehr als die Hälfte reduziert und bei maximal 5 Hektar pro Tag gedeckelt wird.


"VORSITZ des Nationalrates"

Nr. 33/2023

Der Nationalrat wolle den Vorsitzenden (erster Präsident) oder die Vorsitzende (erste Präsidentin) des Nationalrates künftig aus den drei Mitgliedern des Präsidiums für die DAUER EINES JAHRES wählen. Die Wiederwahl des Vorsitzes für das Folgejahr soll ausgeschlossen sein. Der Gesetzgeber wolle dahingehend entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Änderungen beschließen.


"DIREKTWAHL der Landesregierungen"

Nr. 34/2023

Die Mitglieder der Landesregierungen sollen DIREKT vom jeweiligen Lan-desvolk gewählt werden, wie in allen Kantonen der Schweiz. Neben der Wahl einer „Landeshauptperson“ soll optional die jährliche Wahl eines Präsidenten oder einer Präsidentin der Landesregierung durch den Land-tag möglich sein, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Der Gesetzgeber wolle dahingehend entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Än-derungen beschließen.


"DIREKTWAHL der Gemiendevorstände"

Nr. 35/2023

Die Mitglieder der Gemeindevorstände sollen DIREKT vom jeweiligen Ge-meindevolk gewählt werden. Neben der „Bürgermeisterwahl“ soll optional die jährliche Wahl eines Präsidenten oder einer Präsidentin des Gemein-devorstandes durch den Gemeinderat (Art. 117 B-VG) möglich sein, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Der Gesetzgeber wolle dahingehend ent-sprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Änderungen beschließen.


"Pensionisten-Volksbegehren"

Nr. 36/2023

Als Zeichen der Wertschätzung gegenüber jenen Menschen, die mit ihrer Lebensleistung maßgeblich zum Aufbau unseres Wohlstandes beigetra-gen haben, wird der Bundesverfassungsgesetzgeber aufgefordert, fol-gende Maßnahmen für die über 2,3 Millionen Pensionisten umzusetzen: Eine deutliche Anhebung der Mindestpension, sodass diese 150 Prozent der Sozialhilfe beträgt, eine generelle Abschaffung der Aliquotierung so-wie verbesserte Rahmenbedingungen in der Angehörigen-Pflege und der 24-Stunden-Betreuung.


"Rettung der Sozialmärkte"

Nr. 37/2023

Inflationsbedingt ist ein zunehmend größerer Anteil der Bevölkerung dazu gezwungen, in Sozialmärkten einzukaufen, welche nicht nur die wachsen-den Nachfrage aufgrund des überwiegend spendenbezogenen Warenan-gebots immer schwerer bedienen können, sondern zudem aufgrund stei-gender Energiepreise bereits von Schließungen betroffen sind. Der Bun-desverfassungsgesetzgeber wird im Sinne der Nahrungsmittelversor-gungssicherheit aufgefordert, deutliche Unterstützungsmaßnahmen für Sozialmärkte einzuführen.


"Mietwucher bestrafen"

Nr. 38/2023

Im Anwendungsbereich des MRG verlangen Vermieter regelmäßig einen deutlich höheren als den gesetzlichen Mietzins und lassen den Befris-tungsabschlag unberücksichtigt. Aktuell haben sich an ihren Mietern rechtswidrig bereichernde Vermieter bloß zivilrechtlichen Schadenersatz als Konsequenz zu befürchten. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge, dem Beispiel Deutschlands folgend, einen Straftatbestand Mietwu-cher, inklusive qualifizierter Begehungsformen im Dauer- und Wiederho-lungsfall, einführen.


"Katastrophenschutz Volksbegehren"

Nr. 39/2023

Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, den bestehenden Zivil- und Katastrophenschutz erheblich auszubauen und die dafür budge-tierten Mittel mindestens zu verdreifachen, um eine optimale Vorbereitung auf die zu erwartende steigende Häufigkeit von Starkregen, Hochwasser, Starkwindereignissen, Dürren, Waldbränden oder Blackouts in der Strom-versorgung zu garantieren. Insbesondere sind eine professionelle Ausbil-dung von Einsatzkräften sowie Entschädigungen für Betroffene sicherzu-stellen.


"Artenschutz Volksbegehren"

Nr. 40/2023

Rund ein Drittel der in Österreich lebenden Tier- und Pflanzenarten ist vom Aussterben bedroht. Um die heimische Biodiversität zu erhalten, fordern die Initiatoren vom Bundesverfassungsgesetzgeber umfassende bundes-gesetzliche Regelungen, welche das Überleben gefährdeter Arten und de-ren Habitate sichern: Vor allem eine drastische Reduktion der Pestizidan-wendung sowie eine Ökologisierung der Landwirtschaft, eine Ausweitung der Naturschutzzonen und nicht zuletzt Maßnahmen zum Schutz der Bie-nen.


"Kein ORF-Beitrag"

Nr. 41/2023

Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, die anstelle der GIS-Gebühr vorgesehene und als ORF-Beitrag beworbene Haushaltsab-gabe zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks nicht umzusetzen und stattdessen das Programm von Ö1 aus dem Budget zu finanzieren sowie den restlichen ORF zu privatisieren. Eine am Hauptwohnsitz anknüpfende Abgabe würde das Aufkommensvolumen der GIS-Gebühr unzumutbar hoch übersteigen und vor allem auch jene Menschen belasten, die kein Angebot des ORF konsumieren.


"EU-AUSTRITT: JA!"

Nr. 42/2023

Soll Österreich weiterhin Mitglied der europäischen Union bleiben oder soll Österreich aus der EU austreten?
Bei dieser von der Wahlbehörde durchgeführten, amtlichen Volksbegeh-ren-Abstimmung können alle ÖsterreicherInnen diese Frage nun DIREKTDEMOKRATISCH beantworten.
Mit dem Volksbegehren “EU-AUSTRITT: JA!” wird der klare Wille des Volkes zum Austritt aus der europäischen Union bekundet.
Der Gesetzgeber möge den EU-AUSTRITT per Bundes-(verfassungs-) Gesetz zeitnah umsetzen!


"EU-AUSTRITT: NEIN!"

Nr. 43/2023

Soll Österreich weiterhin Mitglied der europäischen Union bleiben oder soll Österreich aus der EU austreten?
Bei dieser von der Wahlbehörde durchgeführten, amtlichen Volksbegeh-ren-Abstimmung können alle ÖsterreicherInnen diese Frage DIREKTDEMOKRATISCH beantworten.
Mit dem Volksbegehren „EU-AUSTRITT: NEIN!“ wird der Wille zur weiteren EU-Mitgliedschaft bestätigt. Der Gesetzgeber möge dahinge-hend handeln, dass die EU-Mitgliedschaft ausdrücklich als Grundprinzip der Verfassung definiert werden kann.


„DIREKTE Demokratie JETZT!“

Nr. 44/2023

Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge im Rahmen einer Änderung der Bundesverfassung die DIREKTE Demokratie als Regierungsform festlegen:
-Wesentliche Gesetze werden mittels Abstimmung ALLER Staatsbürger:innen beschlossen
-Staatsbürger:innen können Vorschläge/Änderungen selbst einbringen
-Ausbau der Subsidiarität
-Vetorecht mittels nachträglicher Volksabstimmung
-Alle Abgeordneten werden direkt gewählt und stimmen (ohne Partei-/ Klubzwang) gemäß dem regionalen Mehrheitsentscheid ab


"Für ein Bundes-Jagdgesetz"

Nr. 45/2023


"Wohnungskosten wirksam reduzieren“

Nr. 46/2023

Volksbegehren „Wohnungskosten wirksam reduzieren“ Die Mieten steigen und steigen, sodass sich viele Österreicher das Wohnen nicht mehr leisten können. Wohnung und Häuser werden wie eh und je gebaut. Das heißt das ANGEBOT an Wohnungen – inklusive der damit verbundenen Bodenversiegelungen - steigt jedes Jahr. Das Problem beim Wohnen ist aber, dass die NACHFRAGE - hauptsächlich aufgrund der starken Zuwanderung nach Österreich - noch viel schneller steigt, als das Angebot, und somit die Mietpreise in Österreich massiv ansteigen. Inzwischen (im Jahr 2022) leben 1,8 Millionen Ausländer in Österreich. Das sind 20,5% der Gesamtbevölkerung. Alleine im Jahr 2022 wurden 112.272 neue Asylanträge in Österreich gestellt. (Das sind um 27% mehr als im Jahr 2015, dem Jahr der großen Flüchtlingswelle. Davon sind 25.038 Asylanten aus Afghanistan, 20.047 aus Indien und 19.747 aus Syrien. Qu. BMI, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. =>h.tt.ps://w.w.w.bmi.gv.at/301/Statisiken/files/Jahresstatistiken/Detailstatistik_BFAKennzahlen Jahr_2022-inklVertriebene.pdf (Die 78.000 Ukrainer mit Aufenthaltstitel in Österreich sind da noch gar nicht mitgerechnet.) Die rund 190.000 neuen Asylanten, Migranten, Flüchtlinge, Zuwanderer usw brauchen Wohnungen, die großteils vom österr. Staat mit dem Steuergeld der Österreicher bezahlt werden. Die Wohnung – die ein Ausländer bekommt – kann klarerweise kein Inländer mehr bekommen. Es herrscht ein Verdrängungswettbewerb und die Mietpreise steigen und steigen. D.h. die Lösung der Wohnungsmisere liegt hauptsächlich darin, die Zuwanderung nach Österreich und somit die Nachfrage nach Wohnungen nachhaltig zu senken! Das würde die Mietpreise am freien Wohnungsmarkt dauerhaft senken. (Exkurs: Einmalige Bonuszahlungen für Mieter, Mietpreisdeckel usw. helfen deshalb nicht, da ja damit nur Geld gedruckt wird bzw gesetzlich eingegriffen wird, aber dadurch einerseits die Nachfrage nach Wohnungen nicht gesenkt wird und auch keine einzige neue Wohnung gebaut wird. Das Ergebnis einer solchen Politik wären verfallende Häuser und 10.000e obdachlose Menschen und das will wohl niemand.) Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge Gesetze beschließen, mit denen die Zuwanderung bzw die Migration nach Österreich massiv beschränkt wird, solange, bis sich die Wohnungssituation und die Mietpreise wieder normalisiert haben. Ein weiteres Thema sind die Wohnnebenkosten (= Betriebskosten, wie Müll, Kanal und Energie). Wenn Sie sich das Wohnen in Österreich wieder leisten wollen, dann unterschreiben Sie bitte dieses Volksbegehren. Anders werden ihre Kinder, liebe Österreicher, kaum mehr eine Wohnung finden und finanzieren können


„Mehrwertsteuerstreichung auf Grundnahrungsmittel“

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„Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!“

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„HEIMATSCHUTZ-Volksbegehren“

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