Untersuchungsausschüsse live übertragen/Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung/Asylstraftäter sofort abschieben/Verbot für Kinder-Instagram/Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!/Rettung unserer Sparbücher

Derzeit laufen Einleitungsverfahren für folgende Volksbegehren:
2023
„Stromversorgung statt BLACKOUT“ - Nr. 1/2023
„Stromversorgung statt BLACKOUT“
Nr. 1/2023
Der Nationalrat möge Bundes(verfassungs)gesetze zur Sicherstellung einer sicheren, leistbaren und heimischen Stromversorgung beschließen.
Ein Strom-Blackout ist ein Horrorszenario für jeden Menschen, da es ein Systemzusammenbruch wäre. Ohne Strom ist die Wasserversorgung gefährdet und es funktioniert kein Handy, Notruf, Computer, Internet, Radio & TV, Licht, Bankomat, Supermarkt-Kasse, Tiefkühltruhe, E-Herd, Heizungssteuerung, Tankstelle und Zugsverkehr mehr.
Unterschreiben Sie SOFORT!
„Bestes Österreich: BÜRGERBETEILIGUNG“ - Nr. 2/2023
„Bestes Österreich: BÜRGERBETEILIGUNG“
Nr. 2/2023
Die Initiative Bestes Österreich sieht eine große Notwendigkeit für Veränderung in der Politik. Wie kommen wir zum besten Österreich?
Um zeitgemäße demokratische Bürgerbeteiligung zu ermöglichen möge der Nationalrat für Bundesmaterie direkte Beteiligungsmöglichkeiten wie Bürgerräte in den Fokus holen. Politik soll nicht mehr im Hinterzimmer gemacht werden, sondern in offenen, transparenten Prozessen. Die Österreicherinnen und Österreicher sollen dabei direkt über politische Themen entscheiden.
„BESTES REGIERUNGSSYSTEM EINFÜHREN“ - Nr. 3/2023
„BESTES REGIERUNGSSYSTEM EINFÜHREN“
Nr. 3/2023
Der Gesetzgeber wolle bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um das beste Regierungssystem der Welt für Österreich einzuführen, ähnlich dem Bundesrat der Schweiz. Demnach soll der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin in die Bundesregierung integriert und jährlich als „Primus inter pares“ neu gewählt werden, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Die Mitglieder der Bundesregierung sollen vom Bundesvolk oder der Bundesversammlung bei einer geheimen Wahl gewählt werden.
„FÜR LEISTBARES LEBEN“ - Nr. 4/2023
„FÜR LEISTBARES LEBEN“
Nr. 4/2023
Der Gesetzgeber wolle bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um ein leistbares Leben für alle Menschen in Österreich dauerhaft zu gewährleisten.
Das LEBEN soll für alle leistbar SEIN und BLEIBEN.
„Pflege attraktiv machen“ - Nr. 5/2023
„Pflege attraktiv machen“
Nr. 5/2023
Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, welche dazu führen, dass sich die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in Österreich verbes-sern, um eine bestmögliche und menschenwürdige Versorgung aller pflegebedürfti-gen Menschen zu gewährleisten. Es geht vor allem um drei Punkte: 1.) faire Bezah-lung der Pflegekräfte 2.) Ausreichend Personal in Teil- oder Vollzeit 3.) Dokumentati-onspflicht vereinfachen und auf ein notwendiges Minimum beschränken
Volksbegehren „für mRNA-freie Bluttransfusionen“ - Nr. 6/2023
Volksbegehren „für mRNA-freie Bluttransfusionen“
Nr. 6/2023
Wir fordern,
1) mRNA-freie Bluttransfusionen für COVID-ungeimpfte Personen;
2) eine strikte Trennung von mRNA-freiem Blut und mRNA-verändertem Blut (= Blut, das von Personen stammt, die mit mRNA-Substanzen geimpft sind);
3) die Gründung einer eigenen Blutspendeeinrichtung, die ausschließlich und nachweislich nur mRNA-freies Spenderblut verwendet;
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die dafür notwendigen Gesetzesänderungen beschließen.
„Bestes Österreich: DEMOKRATIEKULTUR“ - Nr. 7/2023
„Bestes Österreich: DEMOKRATIEKULTUR“
Nr. 7/2023
Die Initiative Bestes Österreich sieht eine große Notwendigkeit für Veränderung in der Politik. Wie kommen wir zum besten Österreich?
Demokratie von heute bedeutet Politik mit offener Grundhaltung. Anstatt der in den letzten Jahren zunehmend schlechter werdenden politischen Kultur, soll für Bundesthemen über Ideologien hinaus positive Gestaltungskraft in den Vordergrund rücken. Der Gesetzgeber möge neue und innovative Dialogformate vorsehen. Parteiunabhängige Menschen sollen mehr Raum bekommen.
„Bestes Österreich: BÜRGER-HUNDERTER“ - Nr. 8/2023
„Bestes Österreich: BÜRGER-HUNDERTER“
Nr. 8/2023
Die Initiative Bestes Österreich sieht eine große Notwendigkeit für Veränderung in der Politik. Wie kommen wir zum besten Österreich?
Der Nationalrat möge beschließen: Bürgerbeteiligung soll jederzeit für alle Bürgerinnen und Bürger möglich sein und belohnt werden. Der Bürger-Hunderter bedeutet 100 Euro pro Person und Tag für direktes politisches Engagement für Bundesthemen. Breiter Diskurs und Demokratiekultur sind es wert. Sie führen zu den besten Lösungen und zum besten Österreich!
„Mittelschicht entlasten!“ - Nr. 10/2023
„Mittelschicht entlasten!“
Nr. 10/2023
Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, die den überwiegenden Teil der Steuerlast tragenden Mittelschicht zu entlasten:
1) Senkung der Steuern auf Arbeit gegenüber Erträgen aus Kapital.
2) Sicherstellung der Chancengleichheit und Verbesserung der Aufstiegs-chancen für die junge Generation.
3) Erleichterung von Vermögensaufbau (insbesondere im Bereich Woh-nen).
4) Inflationsausgleichende Maßnahmen für den Erhalt der Kaufkraft und Erhöhung der Kinder- & Familienbeihilfen.
„ORF-Haushaltsabgabe NEIN“ - Nr. 11/2023
„ORF-Haushaltsabgabe NEIN“
Nr. 11/2023
Die Unterstützer dieses Volksbegehrens lehnen eine - ab 1 .1.2024 ange-dachte - ORF-Haushaltsabgabe ab !!!
''Haushalte" sind weder Eigentümer noch Kunden des ORF. Eine Haus-haltsabgabe wäre daher unsachlich und unfair, da auch Haushalte diese Abgabe bezahlen müssten, die den ORF gar nicht konsumieren.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher den ORF zum Sparen auffordern und leistungsgerechte Entgelte für die Nutzung von ORF-Dienstleistungen für ORF-Vertragskunden beschließen.
„Autovolksbegehren: Kosten runter!“ - Nr. 12/2023
„Autovolksbegehren: Kosten runter!“
Nr. 12/2023
Die enormen finanziellen Belastungen durch NoVA, steigende Sprit- und Strompreise, die hohe Mineralölsteuer, die CO2-Bepreisung, steigende Parkgebühren sowie das Fehlen von Entlastungen wie etwa dem in ande-ren Branchen möglichen Reparaturbonus, haben Autofahren enorm ver-teuert und die Nutzer:innen zu Melkkühen der Nation gemacht.
Der Gesetzgeber möge Maßnahmen setzen, die sicherstellen, dass Au-tofahren für alle Menschen leistbar wird, weil viele auf das eigene Kraft-fahrzeug angewiesen sind.
„ENERGIE-Volksbegehren“ - Nr. 13/2023
„ENERGIE-Volksbegehren“
Nr. 13/2023
ENERGIE soll in Österreich mindestens ausreichend zur Verfügung stehen.
Insbesondere die Nutzung von Sonnen- und Umgebungsenergie soll verbessert werden.
Thermische und elektrische Speicher sollten verbessert werden.
Um dies zu fördern sollen u.A. finanzielle Mittel in Forschung und gute Ideen investiert werden.
Der Gesetzgeber wolle entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Maßnahmen treffen.
„Unternehmen aufblühen lassen“ - Nr. 14/2023
„Unternehmen aufblühen lassen“
Nr. 14/2023
Unternehmen - insbesondere EPU/KMU - sollen nicht nur entlastet werden, sondern aufblühen.
Damit dies geschehen kann, benötigt es u.A. eine Abschaffung oder wenigstens (weitere) Senkung der Lohn- und Einkommenssteuern.
Der Gesetzgeber wolle Bundes(verfassungs)gesetze entsprechend ändern bzw. verbessern.
„PKW besser nutzen“ - Nr. 15/2023
„PKW besser nutzen“
Nr. 15/2023
Der Gesetzgeber wolle Bundes(verfassungs)gesetze ändern/verbessern, um PKW in Österreich besser nutzen zu können. Für die entgeltliche Personenbeförderung soll grundsätzlich ein entsprechender Führerschein ausreichen. Es gibt Leute, die für Geld bereit wären, andere Personen zu befördern, welche keinen Führerschein besitzen und/oder nur gelegentlich einen PKW benötigen. Für die Kommunikation könnte u.A. Software verwendet werden (Experten gibt es z.B. im Silicon Valley, USA).
„KINDERPORNOGRAPHIE: Strafen anheben!“ - Nr. 16/2023
„KINDERPORNOGRAPHIE: Strafen anheben!“
Nr. 16/2023
Kinderpornographie wird aktuell (§207a StGB) fast als Kavaliersdelikt be-handelt. Personen, die Material beschaffen oder besitzen, droht lediglich eine skandalös geringe Freiheitsstrafe. Wer pornographische Darstellun-gen Minderjähriger herstellt, kann mit nur wenigen Monaten davonkom-men. In Summe eine Verhöhnung der Opfer! Der Gesetzgeber wird daher aufgefordert den Strafrahmen für Herstellung, Verbreitung, Beschaffung und Besitz von kinderpornographischem Material deutlich anzuheben.
„Erdgas-Fracking NEIN“ - Nr. 17/2023
„Erdgas-Fracking NEIN“
Nr. 17/2023
Österreich soll Erdgas aus umweltschädlicher Fracking-Produktion weder selbst fördern, noch importieren. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge ein diesbezügliches Gesetz beschließen.
(PS: Das Erdgas aus umweltschädlicher Frackingproduktion aus den USA – das als Flüssiggas mittels Schiffen nach Europa geliefert wird – ist dann in Österreich sogar noch deutlich teurer, wie das Pipelinegas aus konventioneller Förderung aus Russland.)
„Kindheit ohne mRNA-Impfstoffe“ - Nr. 18/2023
„Kindheit ohne mRNA-Impfstoffe“
Nr. 18/2023
Der Nationalrat möge die Verabreichung von mRNA-Impfstoffen an Minderjährige gesetzlich verbieten. Die klinischen Studien des für Kinder ab 6 Jahren laut Impfplan empfohlenen(!) BioNTech/Pfizer-Impfstoffes sind unzureichend: fehlende wichtige Laborwerte; veränderte Kontrollgruppe; befristete Erfassung von Nebenwirkungen.
Viele Fragen sind staatlich zu klären: u. a. wie viel Wirkstoff wo, wie lange, in welcher Qualität im Körper produziert wird und was aktuell das „Wuhan-Spikeprotein“ bewirkt.
"Generisches Maskulinum-Volksbegehren" - Nr. 19/2023
"Generisches Maskulinum-Volksbegehren"
Nr. 19/2023
Das generische Maskulinum macht Gendern überflüssig. Es ist eine gram-matikalische Form der Endung und ist keine geschlechtsspezifische En-dung. Es wurde in der Vergangenheit vernachlässigt, dass eine Verwen-dung des Generichen Maskulinums alle Geschlechter miteinbezieht.
Der Gesetzgeber möge deshalb beschließen, dass das Generische Mas-kulinum bereits in frühen Schuljahren im Lehrplan, sowie in amtlichen For-mularen und auf Universitäten, wieder verpflichtende Berücksichtigung findet.
"RUSSLAND-Sanktionen: JA! - Nr. 20/2023
"RUSSLAND-Sanktionen: JA!
Nr. 20/2023
Der Bundes(verfassungs-)gesetzgeber wird aufgefordert, gesetzgeberi-sche Maßnahmen zu treffen, dass bestehende Sanktionen gegen Russ-land aufgrund der kriegerischer Aggression dieses Landes jedenfalls so-lange aufrechterhalten werden, wie dies andere große europäische Län-der wie Deutschland und Frankreich auch handhaben, sowie künftige, mit europäischen Partner koordinierte Sanktionen ebenfalls umsetzen.
"RUSSLAND-Sektionen: Nein!" - Nr. 21/2021
"RUSSLAND-Sektionen: Nein!"
Nr. 21/2021
Uns ist das Hemd näher als der Rock!
Der Bundes(verfassungs-)gesetzgeber möge daher gesetzgeberische Maßnahmen treffen, damit sämtliche Sanktionen gegen Russland mög-lichst umgehend beendet werden. Dies vorrangig, um der immer weiter voranschreitenden Teuerung entgegenzuwirken.
"FÜR obligatorische Volksabstimmungen" - Nr. 22/2023
"Für obligatorische Volksabstimmungen"
Nr. 22/2023
Der Gesetzgeber wolle das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ändern.
Es wolle im B-VG möglichst konkret und allgemein verständlich geregelt werden, was obligatorisch (verpflichtend) dem Bundesvolk zur Abstim-mung unterbreitet werden soll. Insbesondere alle Änderungen des B-VG sollen obligatorisch zu solchen Abstimmungen führen.
"FÜR fakultative Volksabstimmungen" - Nr. 23/2023
"FÜR fakultative Volksabstimmungen"
Nr. 23/2023
Der Gesetzgeber wolle das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ändern.
Es wolle im B-VG geregelt werden, dass Bundesgesetze und auch völker-rechtliche Verträge dem Bundesvolk zur Abstimmung unterbreitet werden sollen, falls innerhalb einer bestimmten Zeit (z.B. 100 Tage) nach der Be-schlussfassung eine bestimmte Zahl der Stimmberechtigten (z.B. 50.000) oder eine bestimmte Zahl der Bundesländer/Gemeinden dies verlangen.
"GEMEINDE-Volksabstimmungen" - Nr. 24/2023
"GEMEINDE-Volksabstimmungen"
Nr. 24/2023
Es wolle im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geregelt werden, was in Gemeinden dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden soll. Es soll obligatorische/verpflichtende Volksabstimmungen (z.B. bei Ausgaben ab einem bestimmten Betrag) geben. Weiters sollen Beschlüsse des Ge-meinderates und Volksbegehren (Initiativen) dem Volk vorgelegt werden, wenn eine bestimmte Zahl der Stimmberechtigten dies verlangt. Der Ge-setzgeber wolle das B-VG dahingehend ändern, erforderlichenfalls mit Volksabstimmung.
"Insekten-Lebensmittelkennzeichnung" - Nr. 25/2023
"Insekten-Lebensmittelkennzeichnung"
Nr. 25/2023
Wir fordern:
1) eine lückenlose, gut sichtbare Kennzeichnung von allen Lebensmitteln (auch in der Gastronomie), die Bestandteile von Insekten enthalten;
2) dass Bestandteile von Insekten in Nahrungsmitteln in die Allergenverordnung aufzunehmen sind;
3) in der Gastronomie die Kennzeichnung von Speisen mit „100% frei von Insektenbestandteilen“;
4) eine lückenlose Kennzeichnung von Futtermitteln - insbesondere für Nutztiere -, ob Insekten enthalten sind oder nicht.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die dafür notwendigen Gesetzesänderungen beschließen.
Begründung:
1) Wir wollen nicht, dass uns im Brot, Pizza, Erdäpfelpüree, Chips, Kuchen, Torten usw. Insekten untergejubelt werden.
2) Es ist für Allergiker derzeit nicht erkennbar, ob z.B. in Speisen der Gastronomie Insektenbestandteile wissentlich oder unwissentlich enthalten sind, was für diese Personen mitunter lebensgefährlich sein könnte.
3) Insekten sind nicht „klimafreundlich“, wenn sie z.B. in Vietnam in großen Hallen gezüchtet werden und dann nach Europa geflogen werden.
4) Da vorgesehen ist, diese Insektenbestandteile in einen großen Teil der Nahrung einzubinden bzw. beizumischen, ist es für Veganer, Vegetarier, kritische Menschen und alle Anderen nicht erkennbar, wo Insekten überall drin sind.
5) Es gibt derzeit weder Studien (Feldversuch am Menschen) noch Erfahrungen inwieweit Insekten in der Nahrung schädlich sind oder nicht oder ob es ev. sogar Langzeitschäden
"ORF-Volksbegehren" - Nr. 26/2023
"ORF-Volksbegehren"
Nr. 26/2023
Der ORF soll möglichst objektiv berichten und über faire Gebühren finan-ziert werden.
Beispielsweise könnten jene Programme im staatlichen/öffentlichen Inte-resse direkt vom Staat und sonstige Programme privat (individuelle frei-willige Gebühren) finanziert werden. Außerdem wolle der Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin jährlich neu gewählt werden, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Der Gesetzgeber wolle dahingehend entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Änderungen beschließen.
"Vorsitz der EU-Kommission" - Nr. 27/2023
"Vorsitz der EU-Kommission"
Nr. 27/2023
Wir wollen, dass der Präsident oder die Präsidentin der EU-Kommission vom EU-Parlament aus den Mitgliedern der EU-Kommission auf die Dauer eines Jahres gewählt wird und die Wiederwahl für das folgende Jahr ausgeschlossen ist. Seit 1848 (!) wird genau so der Präsident bzw. die Präsidentin der Schweizer Regierung (Bundesrat) gewählt. Der Gesetzgeber wolle bundes(verfassungs)gesetzliche Maßnahmen treffen, welche bewirken sollen, dass “Österreich“ sich für eine entsprechende EU-Reform einsetzt.
"Erlebnisfreudvolle MAMAS daheim" - Nr. 28/2023
"Erlebnisfreudvolle MAMAS daheim"
Nr. 28/2023
Der Staat soll die Arbeit der „MAMAS daheim“ finanziell besser belohnen und lebensbereichernde Workshops fördern. Dadurch sollen FAMILIEN gestärkt und „PAPAS“ finanziell entlastet werden.
„Kinderlose Familien“ sollen für Familienarbeit ebenfalls belohnt werden. Eine Gemeinschaft mit stabilen (Groß-)Familien ist die Stärke eines Lan-des. Der Gesetzgeber wolle entsprechende bundes(verfassungs)gesetz-liche Maßnahmen treffen.
"Lohngleichstellung der Grundwehrdiener" - Nr. 29/2023
"Lohngleichstellung der Grundwehrdiener"
Nr. 29/2023
Wir fordern die sofortige Gleichstellung von männlichen und weiblichen Grundwehrdienern und Zivildienern bei der Entlohnung.
Begründung:
Seit 1.1.2023 kassieren Frauen beim Bundesheer im Grundwehrdienst fast den 5-fachen Betrag von Männern.
(Frauen: 1.250,08 € pro Monat / Männer: 261,97 € pro Monat)
siehe:
=> h.ttp.s://ww.w.oe24.at/oesterreich/politik/bundesheer/grundwehrdienst-frauen-verdienen-fast-5-mal-mehr/548089556
=> h.ttp.s://ww.w.meinbezirk.at/c-lokales/frauen-koennen-kuenftig-grundwehrdienst-leisten_a5912701
Frauen im Grundwehrdienst kassieren derzeit mehr als das doppelte, im Vergleich zu den männlichen Zivildienern.
(Frauen: 1.250,08 € pro Monat im Grundwehrdienst / Männer: 536,10 € pro Monat im Zivildienst)
=> h.ttp.s://w.w.w.zivildienst.gv.at/aktuelles/grundverguetung-2023.html
Die ungleiche Entlohnung je nach Geschlecht ist unseres Erachtens unfair und die Männer – nur aufgrund ihres Geschlechts - diskriminierend.
Der Bundes(verfassungs)-gesetzgeber möge raschest die gesetzliche Diskriminierung von Männern im Grundwehrdienst beim Bundesheer
- durch Anhebung der Entlohnung der Männer auf das Niveau der Frauen im Grundwehrdienst (“Orientierungsphase”) - beenden.
"Alleinerziehende unterstützen" - Nr. 30/2023
"Alleinerziehende unterstützen"
Nr. 30/2023
Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, umfangreiche bundesgesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern sowie von deren Kindern umzusetzen. Insbesondere fordern die Initiatoren die Umsetzung der Unterhaltsgarantie, die Ausweitung des Angebots an Kinderbetreuungsplätzen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine längere Anrechenbarkeit von Kinderbetreuungszeiten auf die Pensionsversicherung.
"Kinderarmut bekämpfen" - Nr. 31/2023
"Kinderarmut bekämpfen"
Nr. 31/2023
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge der zunehmenden Kinderarmut mittels bundesgesetzlicher Maßnahmen Einhalt gebieten. Gegenwärtig ist knapp jedes vierte Kind in Österreich von Armut betroffen oder armutsgefährdet. Diesem Missstand ist gesetzlich und durch die öffentliche Leistung einer Kindergrundsicherung zu begegnen. Neben der finanziellen Absicherung müssen vor allem Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe, wie die Teilnahme an Schulwochen und -ausflügen, gesichert werden.
"Bodenversiegelung drastisch reduzieren" - Nr. 32/2023
"Bodenversiegelung drastisch reduzieren"
Nr. 32/2023
Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, die Bebauung von freien Flächen durch rechtliche Maßnahmen deutlich und nachhaltig zu begrenzen. Insbesondere ist die zunehmende räumliche Zersiedelung zugunsten einer verdichteten Bauweise einzudämmen und der Erhalt von Natur- und Kulturlandschaften als Erholungsraum und Nahrungsproduktionsflächen sicherzustellen, sodass der gegenwärtige tägliche Flächenverbrauch um mehr als die Hälfte reduziert und bei maximal 5 Hektar pro Tag gedeckelt wird.
"VORSITZ des Nationalrates" - Nr. 33/2023
"VORSITZ des Nationalrates"
Nr. 33/2023
Der Nationalrat wolle den Vorsitzenden (erster Präsident) oder die Vorsitzende (erste Präsidentin) des Nationalrates künftig aus den drei Mitgliedern des Präsidiums für die DAUER EINES JAHRES wählen. Die Wiederwahl des Vorsitzes für das Folgejahr soll ausgeschlossen sein. Der Gesetzgeber wolle dahingehend entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Änderungen beschließen.
"DIREKTWAHL der Landesregierungen" - Nr. 34/2023
"DIREKTWAHL der Landesregierungen"
Nr. 34/2023
Die Mitglieder der Landesregierungen sollen DIREKT vom jeweiligen Lan-desvolk gewählt werden, wie in allen Kantonen der Schweiz. Neben der Wahl einer „Landeshauptperson“ soll optional die jährliche Wahl eines Präsidenten oder einer Präsidentin der Landesregierung durch den Land-tag möglich sein, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Der Gesetzgeber wolle dahingehend entsprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Än-derungen beschließen.
"DIREKTWAHL der Gemeindevorstände" - Nr. 35/2023
"DIREKTWAHL der Gemiendevorstände"
Nr. 35/2023
Die Mitglieder der Gemeindevorstände sollen DIREKT vom jeweiligen Ge-meindevolk gewählt werden. Neben der „Bürgermeisterwahl“ soll optional die jährliche Wahl eines Präsidenten oder einer Präsidentin des Gemein-devorstandes durch den Gemeinderat (Art. 117 B-VG) möglich sein, ohne Wiederwahl für das Folgejahr. Der Gesetzgeber wolle dahingehend ent-sprechende bundes(verfassungs)gesetzliche Änderungen beschließen.
"Pensionisten-Volksbegehren" - Nr. 36/2023
"Pensionisten-Volksbegehren"
Nr. 36/2023
Als Zeichen der Wertschätzung gegenüber jenen Menschen, die mit ihrer Lebensleistung maßgeblich zum Aufbau unseres Wohlstandes beigetra-gen haben, wird der Bundesverfassungsgesetzgeber aufgefordert, fol-gende Maßnahmen für die über 2,3 Millionen Pensionisten umzusetzen: Eine deutliche Anhebung der Mindestpension, sodass diese 150 Prozent der Sozialhilfe beträgt, eine generelle Abschaffung der Aliquotierung so-wie verbesserte Rahmenbedingungen in der Angehörigen-Pflege und der 24-Stunden-Betreuung.
"Rettung der Sozialmärkte" - Nr. 37/2023
"Rettung der Sozialmärkte"
Nr. 37/2023
Inflationsbedingt ist ein zunehmend größerer Anteil der Bevölkerung dazu gezwungen, in Sozialmärkten einzukaufen, welche nicht nur die wachsen-den Nachfrage aufgrund des überwiegend spendenbezogenen Warenan-gebots immer schwerer bedienen können, sondern zudem aufgrund stei-gender Energiepreise bereits von Schließungen betroffen sind. Der Bun-desverfassungsgesetzgeber wird im Sinne der Nahrungsmittelversor-gungssicherheit aufgefordert, deutliche Unterstützungsmaßnahmen für Sozialmärkte einzuführen.
"Mietwucher bestrafen" - Nr. 38/2023
"Mietwucher bestrafen"
Nr. 38/2023
Im Anwendungsbereich des MRG verlangen Vermieter regelmäßig einen deutlich höheren als den gesetzlichen Mietzins und lassen den Befris-tungsabschlag unberücksichtigt. Aktuell haben sich an ihren Mietern rechtswidrig bereichernde Vermieter bloß zivilrechtlichen Schadenersatz als Konsequenz zu befürchten. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge, dem Beispiel Deutschlands folgend, einen Straftatbestand Mietwu-cher, inklusive qualifizierter Begehungsformen im Dauer- und Wiederho-lungsfall, einführen.
"Katastrophenschutz Volksbegehren" - Nr. 39/2023
"Katastrophenschutz Volksbegehren"
Nr. 39/2023
Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, den bestehenden Zivil- und Katastrophenschutz erheblich auszubauen und die dafür budge-tierten Mittel mindestens zu verdreifachen, um eine optimale Vorbereitung auf die zu erwartende steigende Häufigkeit von Starkregen, Hochwasser, Starkwindereignissen, Dürren, Waldbränden oder Blackouts in der Strom-versorgung zu garantieren. Insbesondere sind eine professionelle Ausbil-dung von Einsatzkräften sowie Entschädigungen für Betroffene sicherzu-stellen.
"Artenschutz Volksbegehren" - Nr. 40/2023
"Artenschutz Volksbegehren"
Nr. 40/2023
Rund ein Drittel der in Österreich lebenden Tier- und Pflanzenarten ist vom Aussterben bedroht. Um die heimische Biodiversität zu erhalten, fordern die Initiatoren vom Bundesverfassungsgesetzgeber umfassende bundes-gesetzliche Regelungen, welche das Überleben gefährdeter Arten und de-ren Habitate sichern: Vor allem eine drastische Reduktion der Pestizidan-wendung sowie eine Ökologisierung der Landwirtschaft, eine Ausweitung der Naturschutzzonen und nicht zuletzt Maßnahmen zum Schutz der Bie-nen.
"Kein ORF-Beitrag " - Nr. 41/2023
"Kein ORF-Beitrag"
Nr. 41/2023
Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, die anstelle der GIS-Gebühr vorgesehene und als ORF-Beitrag beworbene Haushaltsab-gabe zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks nicht umzusetzen und stattdessen das Programm von Ö1 aus dem Budget zu finanzieren sowie den restlichen ORF zu privatisieren. Eine am Hauptwohnsitz anknüpfende Abgabe würde das Aufkommensvolumen der GIS-Gebühr unzumutbar hoch übersteigen und vor allem auch jene Menschen belasten, die kein Angebot des ORF konsumieren.
"EU-AUSTRITT: JA!" - Nr. 42/2023
"EU-AUSTRITT: JA!"
Nr. 42/2023
Soll Österreich weiterhin Mitglied der europäischen Union bleiben oder soll Österreich aus der EU austreten?
Bei dieser von der Wahlbehörde durchgeführten, amtlichen Volksbegeh-ren-Abstimmung können alle ÖsterreicherInnen diese Frage nun DIREKTDEMOKRATISCH beantworten.
Mit dem Volksbegehren “EU-AUSTRITT: JA!” wird der klare Wille des Volkes zum Austritt aus der europäischen Union bekundet.
Der Gesetzgeber möge den EU-AUSTRITT per Bundes-(verfassungs-) Gesetz zeitnah umsetzen!
"EU-AUSTRITT: NEIN!" - Nr. 43/2023
"EU-AUSTRITT: NEIN!"
Nr. 43/2023
Soll Österreich weiterhin Mitglied der europäischen Union bleiben oder soll Österreich aus der EU austreten?
Bei dieser von der Wahlbehörde durchgeführten, amtlichen Volksbegeh-ren-Abstimmung können alle ÖsterreicherInnen diese Frage DIREKTDEMOKRATISCH beantworten.
Mit dem Volksbegehren „EU-AUSTRITT: NEIN!“ wird der Wille zur weiteren EU-Mitgliedschaft bestätigt. Der Gesetzgeber möge dahinge-hend handeln, dass die EU-Mitgliedschaft ausdrücklich als Grundprinzip der Verfassung definiert werden kann.
„DIREKTE Demokratie JETZT!“ - Nr. 44/2023
„DIREKTE Demokratie JETZT!“
Nr. 44/2023
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge im Rahmen einer Änderung der Bundesverfassung die DIREKTE Demokratie als Regierungsform festlegen:
-Wesentliche Gesetze werden mittels Abstimmung ALLER Staatsbürger:innen beschlossen
-Staatsbürger:innen können Vorschläge/Änderungen selbst einbringen
-Ausbau der Subsidiarität
-Vetorecht mittels nachträglicher Volksabstimmung
-Alle Abgeordneten werden direkt gewählt und stimmen (ohne Partei-/ Klubzwang) gemäß dem regionalen Mehrheitsentscheid ab
"Für ein Bundes-Jagdgesetz" - Nr. 45/2023
"Für ein Bundes-Jagdgesetz"
Nr. 45/2023
"Wohnungskosten wirksam reduzieren“ - Nr. 46/2023
"Wohnungskosten wirksam reduzieren“
Nr. 46/2023
Volksbegehren „Wohnungskosten wirksam reduzieren“ Die Mieten steigen und steigen, sodass sich viele Österreicher das Wohnen nicht mehr leisten können. Wohnung und Häuser werden wie eh und je gebaut. Das heißt das ANGEBOT an Wohnungen – inklusive der damit verbundenen Bodenversiegelungen - steigt jedes Jahr. Das Problem beim Wohnen ist aber, dass die NACHFRAGE - hauptsächlich aufgrund der starken Zuwanderung nach Österreich - noch viel schneller steigt, als das Angebot, und somit die Mietpreise in Österreich massiv ansteigen. Inzwischen (im Jahr 2022) leben 1,8 Millionen Ausländer in Österreich. Das sind 20,5% der Gesamtbevölkerung. Alleine im Jahr 2022 wurden 112.272 neue Asylanträge in Österreich gestellt. (Das sind um 27% mehr als im Jahr 2015, dem Jahr der großen Flüchtlingswelle. Davon sind 25.038 Asylanten aus Afghanistan, 20.047 aus Indien und 19.747 aus Syrien. Qu. BMI, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. =>h.tt.ps://w.w.w.bmi.gv.at/301/Statisiken/files/Jahresstatistiken/Detailstatistik_BFAKennzahlen Jahr_2022-inklVertriebene.pdf (Die 78.000 Ukrainer mit Aufenthaltstitel in Österreich sind da noch gar nicht mitgerechnet.) Die rund 190.000 neuen Asylanten, Migranten, Flüchtlinge, Zuwanderer usw brauchen Wohnungen, die großteils vom österr. Staat mit dem Steuergeld der Österreicher bezahlt werden. Die Wohnung – die ein Ausländer bekommt – kann klarerweise kein Inländer mehr bekommen. Es herrscht ein Verdrängungswettbewerb und die Mietpreise steigen und steigen. D.h. die Lösung der Wohnungsmisere liegt hauptsächlich darin, die Zuwanderung nach Österreich und somit die Nachfrage nach Wohnungen nachhaltig zu senken! Das würde die Mietpreise am freien Wohnungsmarkt dauerhaft senken. (Exkurs: Einmalige Bonuszahlungen für Mieter, Mietpreisdeckel usw. helfen deshalb nicht, da ja damit nur Geld gedruckt wird bzw gesetzlich eingegriffen wird, aber dadurch einerseits die Nachfrage nach Wohnungen nicht gesenkt wird und auch keine einzige neue Wohnung gebaut wird. Das Ergebnis einer solchen Politik wären verfallende Häuser und 10.000e obdachlose Menschen und das will wohl niemand.) Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge Gesetze beschließen, mit denen die Zuwanderung bzw die Migration nach Österreich massiv beschränkt wird, solange, bis sich die Wohnungssituation und die Mietpreise wieder normalisiert haben. Ein weiteres Thema sind die Wohnnebenkosten (= Betriebskosten, wie Müll, Kanal und Energie). Wenn Sie sich das Wohnen in Österreich wieder leisten wollen, dann unterschreiben Sie bitte dieses Volksbegehren. Anders werden ihre Kinder, liebe Österreicher, kaum mehr eine Wohnung finden und finanzieren können
2022
„COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“ - Nr. 003/2022
„COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“
Nr. 003/2022
Zig-tausende COVID-Strafen wurden in der Vergangenheit von den Behörden zu Unrecht über die Bürger verhängt. Ein Teil der Strafen wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und von den Behörden zurückbezahlt. Es wurde aber nur den erfolgreichen und nachfolgenden Beschwerdeführern die Strafe erlassen. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll nun die Rückzahlung ALLER verhängten Corona- bzw. COVID-Strafen – auch wegen eines eventuellen Verstoßes gegen die Impfpflicht – beschließen.
„Das IntensivbettenkapazitätserweiterungsVolksbegehren“ - Nr. 005/2022
„Das IntensivbettenkapazitätserweiterungsVolksbegehren“
Nr. 005/2022
Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, die Intensivbettenanzahl inklusive technischer Ausrüstung, Medikamente und Pflegekräfte in einem Ausmaß zu erhöhen, sodass eine zukünftige Kapazitätsvollauslastung ausgeschlossen werden kann. Ferner ist ein bundesländereinheitliches Meldesystem einzuführen und dem bestehenden Nachfrageüberhang am Personalarbeitsmarkt durch Gehaltserhöhungen zu begegnen. Begleitend ist die Investitionstätigkeit in die Ausbildung von Personal zu intensivieren.
„Gerechtigkeit den Pflegekräften!“ - Nr. 007/2022
„Gerechtigkeit den Pflegekräften!“
Nr. 007/2022
Seit Beginn der Corona-Pandemie wird über die besondere Belastung des Pflegepersonals berichtet. Die Reaktion darauf war aber im Wesentlichen bloß „Anerkennung“ und Applaus. Wir fordern daher vom (Bundesverfassungs-)Gesetzgeber erheblich mehr Geld für aktive Pflegekräfte bzw. eine generelle Aufstockung der für diesen Bereich vorgesehenen Budgetmittel, um Personalnot zu lindern bzw. hintanzuhalten!
„Cannabis legalisieren!“ - Nr. 008/2022
„Cannabis legalisieren!“
Nr. 008/2022
Der (Bundesverfassungs-)Gesetzgeber soll den legalen Besitz und kontrollierten Verkauf von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken erlauben. Dadurch kann zum Schutz der Gesundheit die Qualität kontrolliert, der Verkauf verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet werden.
„Keine Impfpflicht Minderjähriger“ - Nr. 009/2022
„Keine Impfpflicht Minderjähriger“
Nr. 009/2022
Bzgl. der Impfpflicht Minderjähriger (0-18 Jahre) gegen COVID-19 fordern wir vom Bundes(verfassungs)gesetzgeber:
1.Die Impfung muss freiwillig bleiben; eine Impfpflicht ist zurückzunehmen, falls gesetzlich festgelegt; die körperliche Unversehrtheit bleibt ein Grundrecht
2.Ungeimpfte und geimpfte Minderjährige sind gleich zu behandeln; der Ninja-Pass ist dem 2-G Nachweis gleichzustellen
3.Beibehaltung einer kostenlosen Testinfrastruktur
4.Abschaffung des Impfregisters da in Widerspruch mit DSGVO
„Nein zu Atomkraft-Greenwashing“ - Nr. 010/2022
„Nein zu Atomkraft-Greenwashing“
Nr. 010/2022
Die europäische Union plant Atomstrom als nachhaltige Energieform anerkennen zu wollen! Der Nationalrat muss dies durch Bundesverfassungsgesetz verhindern. Kernenergie produziert gefährlichen Abfall, der über 10.000 Jahre die nächsten Generationen beschäftigt! Tschernobyl und Fukushima waren keinesfalls die schlimmsten denkbaren Atom Katastrophen! Durch diese Regulierung will die Kern-Energie-Lobby eine längst veraltete Technologie mit staatlichen Geldern wieder zum Leben erwecken.
„Verfassungsgerichtshof: EILVERFAHREN - jetzt!“ - Nr. 011/2022
„Verfassungsgerichtshof: EILVERFAHREN - jetzt!“
Nr. 011/2022
Grundrechtseinschränkungen aufgrund von Covid-19 wurden vom Verfassungsgerichtshof erst Monate später als rechtswidrig aufgehoben.
Um rasche RECHTSSICHERHEIT, für den Gesetzgeber, als auch für Bürger SICHERZUSTELLEN, wird der Gesetzgeber aufgefordert, das in Rechtsstaaten übliche Eilverfahren für den Verfassungsgerichtshof einzuführen. Dieses Eilverfahren ist unbedingt dann anzuwenden, wenn Grundrechte beschränkt werden, Gefahr in Verzug ist oder ein unwiederbringlicher Schaden droht.
„Tägliche Turnstunde“ - Nr. 012/2022
„Tägliche Turnstunde“
Nr. 012/2022
Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die tägliche Turnstunde bundesweit an allen Schulen und Betreuungseinrichtungen endlich eingeführt wird. Damit einhergehend fordern wir die Bereitstellung jener Investitionsmittel, die notwendig sind, um die Infrastruktur (Sportplätze, Turnsäle mit Geräten) im ganzen Bundesgebiet auf den neuesten Stand zu bringen. Bereits 2013 erreichte eine Initiative der Bundessport-Organisation über 150.000 Unterschriften.
„Essen nicht wegwerfen!“ - Nr. 013/2022
„Essen nicht wegwerfen!“
Nr. 013/2022
Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert dem Beispiel von Frankreich, Italien und Tschechien zu folgen und strenge Gesetze zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung zu beschließen. Lebensmittelhersteller und Supermärkte sollen verpflichtet werden nicht mehr verkaufsfähige, aber noch genießbare Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen zu spenden.
„VolksABSTIMMUNG zur IMPFPFLICHT“ - Nr. 014/2022
„VolksABSTIMMUNG zur IMPFPFLICHT“
Nr. 014/2022
Die Initiatoren fordern den (Bundesverfassungs-)Gesetzgeber auf, die Impfpflicht einer Volksabstimmung zu unterziehen, bei der die Mehrheit der Bevölkerung über die Zurücknahme oder den Fortbestand der beschlossenen Impfpflicht entscheiden kann. Bei einem derartigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Privatleben (Selbstbestimmung über medizinische Eingriffe) ist die Meinung des Volkes einzuholen und verbindlich umzusetzen.
„Glyphosat verbieten!“ - Nr. 017/2022
„KEINE 2G-KLASSENGESELLSCHAFT“ - Nr. 018/2022
„KEINE 2G-KLASSENGESELLSCHAFT“
Nr. 018/2022
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge in Bezug auf die 2G-Verordnungen beschließen:
• Die sofortige Aufhebung aller, durch die 2G-Verordnungen bedingten, einseitig wirksamen Be-und Einschränkungen
• Ein unverzügliches Ende der dadurch entstandenen Diskriminierung, Ausgrenzung und Ungerechtigkeiten
• Ab sofort und zukünftig ein Verbot solch gesellschaftsspaltender Maßnahmen
• Gesetze, Regelungen, Ver- und Gebote sollen wieder für alle Bürger:innen gleichermaßen gelten
„Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren“ - Nr. 019/2022
„Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren“
Nr. 019/2022
Die Unterzeichner dieses Volksbegehrens wollen, dass das COVID-19-Impfpflichtgesetz 2022 so rasch als möglich vom Parlament abgeschafft wird.
Das Impfpflichtgesetz ist unangemessen, gefährdet Menschenleben und verstößt offensichtlich gegen die Grundrechte, die jeder Einzelperson gegenüber dem Staat zustehen.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die Aufhebung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes raschest beschließen.
„Digitalisierungs-Volksbegehren“ - Nr. 021/2022
„Digitalisierungs-Volksbegehren“
Nr. 021/2022
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge Österreich eine internationale Vorreiterrolle auf dem Gebiet der Digitalisierung sichern:
1) Investitionen in die digitale Infrastruktur ausweiten (Breitband),
2) Vermittlung digitaler Kompetenzen im Schullehrplan verankern (Programmieren),
3) Weiterentwicklung des E-Government Angebots bis hin zur elektronischen Wahlmöglichkeit,
4) Zukunftsthemen fördern (KI, Blockchain) und
5) Risiken mit zeitgemäßen Konzepten begegnen (Cybersecurity,Datensicherheit)
„Kein NATO-Beitritt“ - Nr. 023/2022
„Kein NATO-Beitritt“
Nr. 023/2022
Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, zusätzlich zum bestehenden Neutralitätsgesetz, eine verfassungsrechtliche Bestimmung zu erlassen, welche der Republik Österreich explizit einen Beitritt zur NATO untersagt. Keinesfalls darf Österreich durch kurzsichtige politische Entscheidungsträger in einen militärischen Konflikt verwickelt werden. Vielmehr sind diplomatische Bemühungen zu intensivieren, welche das Land als aktiver internationaler Friedensvermittler positionieren.
„Kein WHO/EU-Gesundheitsdiktat!“ - Nr. 024/2022
„Kein WHO/EU-Gesundheitsdiktat!“
Nr. 024/2022
Die Mitglieder der Union Souveränität und besorgte Bürger fordern den Bundesgesetzgeber auf, per Gesetz oder in der Verfassung sicher zu stellen, dass das Parlament keine Verträge mit internationalen Organisationen (wie z.B. der WHO) ratifizieren darf, oder Pandemie-Auflagen der EU nicht umgesetzt werden dürfen, wenn deren Inhalte einen Eingriff in die Verfassungs-, Grund- und Freiheitsrechte jedes Einzelnen darstellen.
„FRIEDENSVOLKSBEGEHREN“ - Nr. 027/2022
„FRIEDENSVOLKSBEGEHREN“
Nr. 027/2022
Um den Ukraine-Krieg (und andere Kriege) möglichst schnell zu beenden, fordern wir vom Bundesgesetzgeber durch Bundesverfassungsbeschlüsse:
1. Mit wirtschaftspolitischen Gesetzen Abhängigkeiten von Despoten verhindern
Art. 4 des Vertrages der EU weist den Schutz der nationalen Sicherheit als alleinige Kompetenz der Mitgliedsstaaten aus. Der Gesetzgeber soll zu unserer Sicherheit undemokratische Regime auflisten und mit Zollgesetzen verbieten, dass Rohstoffe und Schlüsseltechnologien mit zu großen Anteilen von diesen Ländern importiert werden dürfen.
2. Kreislaufwirtschaft
Um Rohstoffe sparsamer zu verwenden, Reparatur und Recycling fördern und somit Arbeitsplätze nach Österreich verlagern.
3. Energiewende
Schleunigst den Ausstieg aus fossiler Energie und Ausbau der erneuerbaren mit Förderungen, steuerlichen Anreizen und weiteren CO2-Abgaben.
4. Mobilitätswende
Öffentliche Verkehrsmittel rasch massiv auszubauen, E-Mobilität und Fahrräder zu fördern und Verbrenner so bald als möglich nicht mehr zuzulassen.
5. Handelsembargo
Ein totales Handelsembargo gegen Russland und Belarus (ausgenommen humanitäre Güter) mit wirksamen strafrechtlichen Sekundärsanktionen.
6. Vermögensverschleierung und Geldwäsche mit wirksameren Gesetzen bekämpfen
Um die Kriegsfinanzierung zu erschweren, Putins Regime, dessen Financiers und russische sowie weißrussische Millionäre per Gesetz zur kriminellen Organisation zu erklären.
7. Einen sozialen Ausgleich für die Kosten des Embargos
Sozialer Ausgleich in Form eines Heizkostenzuschusses und bei größerer Inflation Lebensmittelunterstützung
„Keine militärische Aufrüstung!“ - Nr. 028/2022
„Keine militärische Aufrüstung!“
Nr. 028/2022
Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert, den Anteil der Landesverteidigungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt, welcher gegenwärtig zwischen 0,6 und 0,7 Prozent beträgt, bis 2030 auf maximal ein Prozent zu beschränken - wobei ein signifikanter Teil des Budgets für zivile Aufgaben wie Katastrophenschutz zu reservieren ist. Es gilt, populistischen Forderungen nach einer Vervielfachung des aktuellen Wehretats in den nächsten Jahren durch gesetzliche Regelungen Einhalt zu gebieten.
„Verfassungsrichter - Volksbegehren“ - Nr. 030/2022
„Verfassungsrichter - Volksbegehren“
Nr. 030/2022
Wir fordern
* die Wahl der Verfassungsrichter durch das Volk auf 10 Jahre,
* unparteiische, im Richterberuf erfahrene und hauptberufliche Verfassungsrichter,
* dass die Verfassungsrichter keinen Zweitjob haben dürfen,
* dass die Bezüge der VfGH-Richter um 20% gesenkt werden.
Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung dieses Volksbegehrens - und falls erforderlich auch die Durchführung einer Volksabstimmung dazu - beschließen.
=> Beiblätter
Vorbemerkung:
Die Begründung eines Volksbegehrens ist gem. §3 (7) 1 Volksbegehrengesetz erst in einer späteren Phase des Verfahrens einzubringen. Wir wollen unsere Unterstützer/-innen - im Sinne der Transparenz - aber gleich von Beginn an informieren, was die Gründe für dieses Volksbegehren sind.
Gründe für die vorgeschlagenen Änderungen sind
,,- die Nichteignung des gegenwärtigen Verfahrens zur Herstellung eines Rechtsstaats,
- die häufige Unfähigkeit derzeitiger Richter, Recht von Unrecht zu unterscheiden,
- die Entfremdung der Richter vom Volk,
- der offene oder geheime Einfluß der Politparteien auf Urteile und
- die Laufbahnabhängigkeit der Richter von der Exekutive und den Parteien."
Zitat von Claus Plantiko => h.t.tp.s://w.ww.grin.com/document/109064
- dass der Verfassungsgerichtshof das politischste Gericht aller Gerichte in Österreich ist. Das merkt man daran, dass nicht nur viele grundsätzliche (politische) Entscheidungen vom Verfassungsgerichtshof getroffen werden, sondern auch daran, dass alle Besetzungen der Verfassungsrichter über die Parteipolitik erfolgen.
Dass 8 von 14 Verfassungsrichtern von der Bundesregierung – somit von den Regierungsparteien – vorgeschlagen werden, läßt Zweifel an der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofes aufkommen, wodurch er auch seine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung nicht (vollumfänglich) erfüllen kann. Die weiteren 6 Verfassungsgerichter werden über das Parlament, also von den nämlichen Parteien vorgeschlagen. Somit ist das Verfassungsgericht - als Teil der Judikative – bei der Bestellung aller seiner Mitglieder von der Exekutive und Legislative abhängig.
Die Begründung im Detail:
1. Wahl der Verfassungsrichter durch das Volk auf 10 Jahre:
Die Gewaltentrennung soll die Macht im Staate Österreich auf verschiedene Institutionen aufteilen. Die wichtigsten Institutionen sind das Parlament als Gesetzgebung, die Bundesregierung als Staatsverwaltung und die Gerichte als Rechtssprechung). Diese Institutionen sollen sich im Idealfall gegenseitig kontrollieren.
(Anm.: Die Machtverteilung macht aber keinen Sinn, wenn dahinter - wie aktuell - überall die ÖVP steht, denn dann gibt es keine Kontrolle mehr, sondern viele Fälle mit Korruptionsverdacht. Für die ÖVP gilt die Unschuldsvermutung.)
Deshalb sind auch unabhängige und unparteiische Höchstrichter für eine unabhängige Rechtssprechung unerläßlich.
(Anm.: Derzeit werden die Verfassungsrichter von den Mehrheitsfraktionen im Parlament und den Koalitionsparteien der Bundesregierung bestellt. Die ÖVP ist immer mit dabei.)
Die unabhängigen Verfassungsrichter sollen sich nur der Rechtssprechung und dem österreichischen Volk verpflichtet fühlen (und sich nicht irgendwelchen Parteien).
Die Unabhängigkeit der Höchstrichter kann - im Sinne der Gewaltentrennung - nur damit garantiert werden, dass Richter eigenständig und direkt vom Volk gewählt werden. Unser Vorschlag dazu ist auf 10 Jahre.
2. Die Unparteilichkeit der Verfassungsrichter:
Die Verfassungsrichter sollten unparteiisch sein. Das sagt einem ja schon der Hausverstand.
Zur „Unparteilichkeit“ und Transparenz gehören auch die Offenlegung sämtlicher Partei- und Vereins-Mitgliedschaften und Funktionen, sowie die Veröffentlichung der Lebensläufe aller Verfassungsrichter auf der Webseite des Verfassungsgerichtshofes. Das sollte gerade Verfassungsrichtern besonders wichtig sein.
Daraus können dann Außenstehende prüfen, ob es den Anschein einer Befangenheit von Verfassungsrichtern gibt und die Befangenheit geltend machen.
Befangenheitsgründe sind Anfechtungsgründe. Eine Anfechtung von Verfassungsgerichtshofsentscheidungen sind aber in Österreich nicht möglich, da ja der Verfassungsgericht in oberster Instanz entscheidet. Umso strengere Maßstäbe sind bei der Prüfung ihrer Befangenheit anzuwenden.
Auf der Webseite des Verfassungsgerichtshofes geben die einzelnen Verfassungsrichter Teile ihres Lebenslaufes bekannt, aber nicht ihre Naheverhältnisse zu der sie entsendenden politischen Partei. => h.t.tp.s://ww.w.vfgh.gv.at/verfassungsgerichtshof/verfassungsrichter/mitglieder.de.html
Offensichtlich haben die Verfassungsrichter ihre parteipolitische Befangenheit selbst erkannt und versuchen diese zu verheimlichen. Das ist ein weiterer Grund ihrer Befangenheit, insbesondere bei Wahlanfechtungen.
Das Wesen der Befangenheit besteht in der Hemmung einer unparteiischen Entscheidung durch unsachliche psychologische Motive. Wenn der Verfassungsgerichtshof als unparteiische Instanz anerkannt werden will, dann sollte mit den parteipolitischen Postenbesetzungen durch Parlament und Bundesregierung raschest aufgehört werden. Es geht um das Ansehen des Verfassungsgerichtshofes.
(Anm.: Unparteiisch sind Verfassungsrichter (= Judikative) jedenfalls dann nicht, wenn sie von den ParlamentsPARTEIEN (= Legislative) und RegierungsPARTEIEN (= Exekutive) nominiert werden. Selbst eine proporzmäßige Verteilung der Posten am Verfassungrichtshof auf alle Parlamentsparteien, ist sogar die maximale Parteilichkeit und daher abzulehnen.)
Beispiele zu Verfassungsrichtern und ihrer Nähe zu politischen Parteien:
* Der Verfassungsgerichtshofspräsident Dr. Christoph GRABENWARTER wurde von der ÖVP unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel nominiert.
* Die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes Dr. Verena MADNER wurde von der GRÜNEN-Partei nominiert und wurde gleich von Beginn an Vizepräsidentin des VfGHs. Sie wurde am 22. April 2020 unter Kurz (ÖVP) und Kogler (GRÜNE) als Verfassungsrichterin nominiert und vom Bundespräsidenten Van der Bellen (GRÜNE) angelobt.
* Der Ex-Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter (ÖVP) wurde kurz darauf Verfassungsrichter. Das wurde von der ÖVP mit der GRÜNEN Partei sogar in einem geheimen „Sideletter“ zum Koalitionsvertrag so ausgemacht und vertraglich festgelegt.
* Der Verfassungsrichter Dr. Michael Rami ist ein weiterer besonderer Fall. Er engagiert sich in seinem Hauptberuf als Rechtsanwalt, unter anderem für seine Mandantin Katharina Nehammer, der Frau vom ÖVP-Bundeskanzler.
* Aber auch die SPÖ und die FPÖ stellen Verfassungsrichter.
* Frau Dr. Claudia Kahr war von 1989 – 1992 verfassungsrechtliche Referentin im SPÖ-Klub im Parlament. Eine Mitgliedschaft bei der SPÖ ist daher wahrscheinlich.
* Es gibt derzeit keinen einzigen Verfassungsrichter am VfGH, der tatsächlich unparteiisch ist – also von keiner Parlaments- oder Regierungspartei – nominiert wurde. Damit sind die Verfassungsrichter auch alle abhängig und befangen. Dass die Verfassungsrichter über ihre eigene parteiliche Befangenheit nicht einmal diskutieren bzw. in den VfGH-Erkenntnissen „absprechen“ wollen, ist unseres Erachtens ein Skandal der Sonderklasse. Eine Parteimitgliedschaft ist unseres Erachtens ein Ausschließungsgrund für einen Verfassungsrichter und eigentlich meist auch ein Befangenheitsgrund.
3. Im Richterberuf erfahrene Verfassungsrichter:
Ein Feuerwehrhauptmann muss vorher einmal Feuerwehrmann gewesen sein.
Ein General einer Armee muss vorher einmal Soldat gewesen sein.
Ein Verfassungsrichter sollte vorher einmal Richter gewesen sein.
Eh logisch oder?
Es geht um die Einstellung der zukünftigen Verfassungsrichter zu ihrem Job.
Es erscheint uns sinnvoll, dass österreichische Verfassungsrichter mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Richter als Qualifikation für den Richterjob bei der Bewerbung vorzuweisen haben müssen. (Anm.: Der Abschluß eines Studiums der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien gem. Art. 147 B-VG Abs. 2 ist unseres Erachtens zu wenig.)
Andernfalls haben sie die Bewerbungsvoraussetzung eben nicht erfüllt und sind vorweg auszuscheiden.
(Anm.: Alle derzeitigen 14 Verfassungsrichter übten hingegen nie den Beruf des Richters zuvor in ihrem Leben aus und wurden aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit bzw. ihrer Parteinähe dennoch Verfassungsrichter!!!)
4. Hautberufliche Verfassungsrichter ohne Zweitjob:
Verfassungsrichter sollten in Zukunft Berufsrichter ohne Zweitjob (und ev. auch Drittjob) sein. Es gibt genug zu tun. Somit wird den Verfassungsrichtern auch als Berufsrichter nicht fad werden.
Jedenfalls gibt es durch diese Regel wesentlich weniger Interessenkonflikte und Befangenheiten von Verfassungsrichtern, als bisher.
Hauptberufliche Verfassungsrichter hätten – gegenüber den bisherigen nebenberuflichen Verfassungsrichter - den Vorteil, dass die Verfahren in Zukunft wesentlich schneller und inhaltlich wesentlich besser werden, als bisher.
(Anm.: Derzeit tagen die österreichischen Verfassungsrichter nur 4x im Jahr in den sogenannten Sessionen.)
In fast allen Demokratien sind Höchtstrichter auch Berufsrichter, z.B. in den USA, Deutschland, Schweiz, Spanien, usw..
Die Bezüge der Verfassungsrichter sind ohnedies so hoch, dass diese auch ohne Zweitjob nicht am Hungertuch nagen müssen.
5. Die Bezüge der Verfassungsrichter um 20% senken:
Die Bezüge der Verfassungsrichter sind im Verfassungsgerichtshofgesetz §4 geregelt und - aus unserer Sicht - viel zu hoch.
Der Verfassungsgerichtshofspräsident kassiert 180% eines Nationalratsabgeordneten, der
Vizepräsident 160% und normale Verfassungsrichter 90%. (Ein Nationalratsabgeordneter kassiert seit 1. Jänner 2022 9.376 € monatliches Grundeinkommen.)
Daraus ergibt sich, dass das monatliche Grundeinkommen des Verfassungs- gerichtshofspräsidenten bei 16.876 €, des Vizepräsidenten bei 15.001 € und der normalen Verfassungsrichter bei 8.438 € liegt. Dazu kommen noch die Sitzungsgelder und Sonderzahlungen. (Und das Ganze für nur vier Sessionen pro Jahr!)
Weiters kassieren die nebenberuflichen Verfassungsrichter noch Geld aus ihrem Hauptberuf bzw. Zweitjob, z.B. Rechtsanwalt, Universitätsprofessor, Aufsichtsrat oder einer Tätigkeit in der Privatwirtschaft.
Beim Verfassungsgerichtshof scheint es Privilegien zu geben, deren Berechtigung einer Überprüfung und wahrscheinlich einer Abschaffung bedürfen.
Was kann und soll Herr und Frau Österreicher tun?
Das „Verfassungsrichter – Volksbegehren“ können alle österreichischen Staatsbürger über 16 Jahre in allen Gemeindeämtern, Rathäusern (außer in Wien) und in den Wiener Magistratischen Bezirksämtern,
sowie im Internet mittels Handysignatur auf ht.t.ps://ww.w.bmi.gv.at/411/ zwischen 0-24 Uhr im Eintragungszeitraum unterschreiben.
Was soll der Bundes(verfassungs)gesetzgeber tun?
Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung dieses Volksbegehrens in seinem Kompetenzbereich - und falls erforderlich auch die Durchführung einer Volksabstimmung dazu - beschließen.
Mag. Robert Marschall
Bevollmächtigter des „Verfassungsrichter- Volksbegehren“s
Webseite: ww.w.verfassungsrichter-volksbegehren.at
13. April 2022
„BRUNO KREISKY - Neutralitätsvolksbegehren“ - Nr. 031/2022
„BRUNO KREISKY - Neutralitätsvolksbegehren“
Nr. 031/2022
“Lernen’s Geschichte“, sagte schon Kreisky. Wenn Diplomatie versagt, kann es zu Krieg kommen!
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge die immerwährende Neutralität Österreichs durch ein weiteres Verfassungsgesetz bekräftigen. ÖSTERREICH soll sich bei internationalen Konflikten ausschließlich als NEUTRALER VERMITTLER im Sinne Bruno Kreiskys für den FRIEDEN einsetzen. Diskriminierung von Menschen, die nichts mit der Politik ihres Landes zu tun haben (zB einfache RussInnen), ist zu verbieten.
„Wissenschaft statt Blindflug“ - Nr. 032/2022
„Wissenschaft statt Blindflug“
Nr. 032/2022
Der Bundesverfassungsgesetzgeber soll
1) für den Gesundheitsbereich ein von Politik und Pharmainteressen unabhängiges Kontrollorgan schaffen, das volle Transparenz und die aktive Erhebung wichtiger Daten sicherstellt – aktuell u. a. zur Immunität in Ö (T-Zellen!), zu Impfnebenwirkungen u. zu Maßnahmen-Folgen für Kinder;
2) Impfzwang bei mRNA- und Vektorimpfstoffen gesetzlich verbieten. Offene Fragen müssen herstellerunabhängig wissenschaftlich geklärt werden: PHARMA BRAUCHT STAATLICHE KONTROLLE!
„Energieabgaben streichen – Volksbegehren“ - Nr. 33/2022
„Energieabgaben streichen – Volksbegehren“
Nr. 33/2022
Wir fordern die sofortige Abschaffung der Mineralölsteuer, der Elektrizitätsabgabe und der Erdgasabgabe. Damit können die Energiepreise bei Benzin, Diesel, Strom und Gas deutlich gesenkt werden. (Die Umsatzsteuer (20%) auf Energie sollte dem Staat Österreich genügen.)
Der rasante Anstieg bei den Energiepreisen kann gestoppt werden, wenn die Österreicher es mehrheitlich in einer Volksabstimmung wollen.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll die dafür notwendigen Gesetze beschließen.
„Parteienförderungen abschaffen“ - Nr. 34/2022
„Parteienförderungen abschaffen“
Nr. 34/2022
Wir fordern die Abschaffung der Parteienförderungen mit Steuerzahlergeld.
Die Ersparnis für die österr. Steuerzahler wären in Summe ca. 65 Millionen € pro Jahr
(= 30,9 Millionen € Parlamentsparteienförderung
+ 23,8 Millionen € Klubförderung
+ 10,5 Millionen € Parteiakademieförderung).
Die Parteien sollen sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Spenden finanzieren.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll die dafür notwendigen Gesetze beschließen.
Energiepreisexplosion jetzt stoppen! - Nr. 35/2022
Energiepreisexplosion jetzt stoppen!
Nr. 35/2022
Der Bundeverfassungsgesetzgeber möge mittels gesetzlicher Regelungen dem gegenwärtigen exorbitanten Preisanstieg von Strom und Gas durch eine Preisdeckelung Einhalt gebieten, welche eine zukünftige Leistbarkeit für die Bevölkerung garantiert.
Wird der aktuellen Preisentwicklung nicht umgehend massiv entgegengesteuert, drohen unter anderem ein nicht unerheblicher Kaufkraftverlust der Privathaushalte, eine erhöhte Arbeitslosigkeit sowie eine Reduktion des gesamtwirtschaftlichen Wohlstandes.
SELBSTHILFEGRUPPEN: Basisfinanzierung! Patientenbeteiligung! - Nr. 37/2022
SELBSTHILFEGRUPPEN: Basisfinanzierung! Patientenbeteiligung!
Nr. 37/2022
Eine effiziente Hilfe gegen ÄNGSTE, STIGMA, SCHAM & SCHULDGEFÜHLE: Der Austausch in der SELBSTHILFE! Dieses Angebot für Millionen betroffene ÖsterreicherInnen und deren Angehörige muss niederschwellig, barrierefrei, anonym & leistbar bleiben.
Daher fordern wir, dass der Bundes(verfassungs)gesetzgeber sowohl eine österreichweite, direkte BASISFINANZIERUNG aller medizinisch-psychosozialen SELBSTHILFEGRUPPEN als auch die kollektive PATIENTENBETEILIGUNG bundesgesetzlich sicherstellt und verankert!
Leistbare Lebensmittel garantieren - Nr. 40/2022
Leistbare Lebensmittel garantieren
Nr. 40/2022
Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass Lebensmittel und insbesondere Grundnahrungsmittel für die Bevölkerung leistbar bleiben. Bei der Lebensmittelversorgung handelt es sich um eines der existentiellsten Grundbedürfnisse, weswegen sämtliche denkmöglichen und potentiell zielführenden bundesgesetzlichen Maßnahmen wie etwa Maximalpreise, das Aussetzen der Umsatzsteuer auf Lebensmittel oder die Ausweitung der heimischen Produktion in Betracht zu ziehen sind.
„BIST DU GESCHEIT“ - Nr. 42/2022
„BIST DU GESCHEIT“
Nr. 42/2022
Jeder Bürger dieses Landes muss darauf vertrauen können, dass die Regierenden wissen, was sie tun. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge beschließen, dass jedes angehende Mitglied einer Bundesregierung vor der Angelobung einen Test über Allgemeinwissen sowie Fachwissen für das vorgesehene Aufgabengebiet ablegen muss. Die Ergebnisse dieser Tests sollen allen Bürgern im Detail zur Verfügung gestellt werden.
„NATO Beitritt Österreichs“ - Nr. 43/2022
„NATO Beitritt Österreichs“
Nr. 43/2022
Der Bundesgesetzgeber moege das Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs aufheben und alle notwenigen Schritt zum NATO Beitritt Österreichs veranlassen.
„Raus aus WHO“ - Nr. 44/2022
„Raus aus WHO“
Nr. 44/2022
Die WHO, ein Zusammenschluss von Staaten zur Verbesserung der Gesundheit der Menschen, ist zu einer autoritär handelnden Institution geworden, die maßgeblich von privaten Organisationen finanziert wird, deren Interessen sie vertritt. Damit werden Staaten bevormundet und Entscheidungen an die WHO übertragen, wie aktuell im Pandemievertrag. Um die Selbstbestimmung Österreichs zu bewahren bleibt nur der Austritt aus der WHO. Dafür möge das Parlament (verfassungs-)rechtliche Maßnahmen beschließen.
„ANTI-EU-VOLKSBEGEHREN“ - Nr. 45/2022
„ANTI-EU-VOLKSBEGEHREN“
Nr. 45/2022
Covid-19 und der schändliche Überfall auf die Ukraine haben wieder eindrucksvoll das Versagen der EU in Krisensituationen bewiesen.
Millionen Tote, wirkungslose Sanktionen, Hyperinflation, Schuldenunion, Fremdbestimmung, Asylmissbrauch, Mitgliedsbeiträge in Milliardenhöhe, Türkei-Beitritt, Veto-Lähmung, unfähige Führung: es reicht !
Ziel dieses Volksbegehrens ist ein verbindliches Austrittsreferendum; der (Verfassungs-)Gesetzgeber wird aufgefordert, die Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
„Sanktionen / Krieg beenden“ - Nr. 46/2022
Von der Bewilligung ausgenommen sind Fahnen mit Werbeaufschriften, Werbungen auf Transparenten und auf Dachflächen sowie Werbungen auf Anlagen, die ausschließlich für die Anbringung von Werbungen bestimmt und bewilligt wurden.
„Sanktionen / Krieg beenden“
Nr. 46/2022
Wir fordern das sofortige Ende aller Sanktionen der EU & Österreichs gegen Russland.
Das ist ein Wirtschaftskrieg, der dem österreichischen Volk enorme Schäden zufügt, zB. durch die massiv steigenden Energiekosten. Wir wollen im Winter nicht frieren für die Ukraine, nicht für die EU und auch nicht für österr. Regierungspolitiker.
Die NATO ist der jahrezehntelange Aggressor mit massiver Aufrüstung in Osteuropa.
Wir wollen zielführende Friedensverhandlungen ermöglichen und das Ende der Sanktionen.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die dafür notwendigen Gesetzesänderungen beschließen.
„CO2-Steuer abschaffen“ - Nr. 47/2022
„CO2-Steuer abschaffen“
Wir sind GEGEN die (seit 1.10.2022) neue CO2-Steuer auf Heiz- und Treibstoffe,
1. weil das Leben für viele Menschen schon jetzt nicht mehr leistbar ist.
Viele Betriebe müssen wegen den Teuerungen zusperren.
Wir erleben im Sept 2022 eine Rekordinflation von 10,5%
Die Inflation bzw. Geldentwertung ist so hoch, wie seit 70 Jahren nicht mehr.
Da braucht es nicht noch zusätzliche Inflationstreiber, wie die CO2-Steuer.
2. weil die CO2-Steuer laut Umfragen derzeit keine Zustimmung ... im österreichischen Volk findet. 2/3 der Befragten Österreicherinnen und Österreicher sind dagegen. Qu.: Unique Research.
3. weil C02 keine Erderwärmung bewirkt. Die Erderwärmung ist in Wahrheit durch die sich immer wieder verändernden Aktivitäten unserer Sonne begründet. Der C02-Anteil beträgt nur 0,04% vom Luftvolumen und ist für die Klimaerwärmung nicht relevant.
4. weil C02 für die Pflanzen die Luft zum Atmen ist, sollte man C02 nicht besteuern;
5. weil die C02-Steuer folgende Preiserhöhungen im Jahr 2022 bedeutet:
- Benzin mit Beimischung (ES): 8,172 Cent je Liter inkl. USt;
- Diesel ohne Beimischung (B0): 9,612 Cent je Liter inkl. USt;
- Diesel mit Beimischung (B7): 9 Cent je Liter inkl. USt;
- Heizöl ohne Beimischung: 10,728 Cent je kg inkl. USt;
- Kohle: 10,008 Cent je kg inkl. USt;
- Kerosin: 9,252 Cent je Liter inkl. USt;
Qu.:h.ttps://w.w.w.wko.at/.branchen/ooe/handel/energiehandel/C02-SteuerAuswirkungen-auf-den-Energiehandel-ab-1.10..html
Das bedeutet heuer eine um ca. 5% höhere Tankrechnung oder ca. 4,40 Euro zusätzlich je 50 Liter Betankung.
6. weil die C02-Steuer bzw. die CO2-Bepreisung dann noch in den Jahren 2023, 2024 und 2025 weiter angehoben wird. Bis zum Jahr 2025 soll sich die C02-Steuer gegenüber 2022 fast verdoppeln!!!
7. Wir fordern - falls die Abgeordneten im Parlament zweifeln sollten - eine Volksabstimmung zur C0 2-Steuer. Bürgerentscheidungen sind die Basis einer Demokratie (siehe Artikel 1 der Bundesverfassung). Die Sehwarmintelligenz des Volkes soll entscheiden und diese wird bestimmt besser für das österreichische Volk entscheiden, als das ÖVP-GRÜNE Kartell (,,Koalition") im Parlament.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge die notwendigen Gesetze zur kompletten Abschaffung der C02-Steuer rasch beschließen.
Dieses Volksbegehren können alle österreichischen Staatsbürger über 16 Jahre in allen Gemeindeämtern, Magistratischen Bezirksämtern und Rathäusern (außer in Wien), sowie online mittels Handysignatur zwischen 0-24 Uhr auf w.w.w.bm.i.gv.at/411/ im Eintragungszeitraum unterschreiben.
„Neutralität Österreichs stärken“ - Nr. 48/2022
„Neutralität Österreichs stärken“
Nr. 48/2022
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge folgende Maßnahmen beschließen:
- Keine Beteiligung an Wirtschaftssanktionen.
- Keine direkte Finanzierung von Waffen für ein kriegsführendes Land
- Kein Transport von Truppen oder Waffen durch Österreich zu Land, zu Wasser oder in der Luft, die für einen Einsatz in einem Kriegsgebiet bestimmt sind, wenn kein UN-Mandat vorliegt.
- Österreich soll sich bei jeder Auseinandersetzung zwischen Staaten neutral verhalten, um vermitteln zu können.
Jeder Krieg bringt unzähligen Menschen unvorstellbare Leiden und zerstört wertvolle Nahrung und Bodenschätze. Die von der EU verhängten Sanktionen schaden uns Mitteleuropäern noch um ein Vielfaches mehr als der unmenschliche Krieg im Osten Europas. Die Sanktionen treten das Völkerrecht (Artikel 39 der UN-Charta) und das Neutralitätsgesetz mit Füssen. Sie führen bei den Staaten, die sie verhängen, zu einer galoppierenden Inflation, zum Mangel an Nahrung, Brennstoffen und schließlich zu einer Massenarbeitslosigkeit und zur Verarmung der meisten Menschen.
Das Neutralitätsgesetz lautet:
,,(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.
(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen."
Die Schweiz lebt dank ihrer Neutralität seit über 200 Jahren in Frieden und Wohlstand. Wenn Österreich zu einer wirklichen Neutralität
zurückkehrt, können wir helfen, den Krieg rasch zu beenden. Sind wir neutral, geht bei uns die Teuerung zurück und wir müssen uns keine Sorgen mehr machen, ob wir im Winter frieren und genug zu essen haben.
Daher fordern wir den Bundesverfassungsgesetzgeber auf, die Neutralität Österreichs mit folgenden Punkten zu stärken:
- Keine Beteiligung an Wirtschaftssanktionen. Die Beteiligung an Sanktionen der EU ist sofort zu beenden.
- Keine direkte Finanzierung von Waffen für ein kriegsführendes Land
- Kein Transport von Truppen oder Waffen durch Österreich zu Land, zu Wasser oder in der Luft, die für einen Einsatz in einem Kriegsgebiet bestimmt sind. Ausgenommen sind lediglich Missionen unter UN-Mandat.
- Österreich soll sich bei jeder Auseinandersetzung zwischen Staaten neutral verhalten, um eine Vermittlerrolle einnehmen zu können. Dadurch hilft Österreich, Kriege zu vermeiden und ausgebrochene Kriege möglichst schnell zu beenden.
„Kein Elektroauto-Zwang“ - Nr. 49/2022
„Kein Elektroauto-Zwang“
Nr. 49/2022
Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsrechtliche Maßnahmen treffen, um die freie Wahl des Fortbewegungsmittels, insbesondere eines Fahrzeuges mit Verbrennungsmotor, zu sichern. Die Entscheidung für oder gegen den Kauf eines E-Fahrzeugs muss dem freien Willen uneingeschränkt vorbehalten bleiben. Der von der EU vorgesehene Zwang, ausschließlich E-Fahrzeuge zuzulassen, widerspricht den demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen. Der Gesetzgeber muss daher gegen einen Zwang vorsorgen.
„Catcalling strafbar machen“ - Nr.50/2022
„Catcalling strafbar machen“
Nr. 50*2022
Catcalling bezeichnet anzügliches Rufen, Pfeifen, sexualisierende Sprüche oder Laute im öffentlichen Raum. Das führt dazu, dass sich meist Frauen und Mitglieder der LGBTQ-Community im öffentlichen Raum nicht mehr sicher fühlen oder gar psychische Probleme entwickeln. In Spanien und Frankreich ist Catcalling bereits strafbar und auch in Österreich soll verbale sexuelle Belästigung in das StGB aufgenommen werden.
„Arbeitsmarktöffnung für EU-Kandidatenstaaten“ - Nr. 51/2022
„Arbeitsmarktöffnung für EU-Kandidatenstaaten“
Nr. 51/2022
Die Bürgerinnen und Bürger aus Ländern mit EU-Kandidatenstatus bzw. potentiellem Kandidatenstatus – konkret: Ukraine, Moldau, Georgien, Montenegro, Albanien, Nordmazedonien, Kosovo, Bosnien & Herzegowina sowie Serbien - sollen von den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen werden und ab 1.7.2023 freien Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich bekommen.
„Russland = Terrorstaat“ - Nr. 53/2022
„Russland = Terrorstaat“
Nr. 53/2022
Aufgrund der dokumentierten Gräueltaten Russlands in der Ukraine haben bereits einige Institutionen und Staaten (OSZE, Europarat [PACE], Litauen, Polen u.a.) Russland zum Terrorstaat erklärt. Auch auf europäischer Ebene wird dies angedacht.
Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, verfassungsgesetzliche Grundlagen dafür zu schaffen:
1. unter welchen ein Staat zum „Terrorstaat“ erklärt werden kann,
2. welche Rechtsfolgen damit verbunden sind und i.d.F
3. Russland zum „Terrorstaat“ zu erklären
„Migrationsflut stoppen - JETZT!“ - Nr. 54/2022
„Migrationsflut stoppen - JETZT!“
Nr. 54/2022
Die illegale Migration nach Österreich führt zunehmend zu großen Problemen in vielen Bereichen. Die Regierung hat nichts Wirksames dagegen getan. Deshalb möge der Bundesgesetzgeber Maßnahmen beschließen, um die Souveränität des Bundesgebietes wieder herzustellen, u.a. effizienten Grenzschutz, rasche Abwicklung von Asylanträgen und Rückführung nach abgewiesenem Antrag. Parallel dazu soll die Integration von anerkannten Flüchtlingen und legalen Einwanderern verbessert werden.
„Ja USA FTA“ - Nr. 55/2022
„Ja USA FTA“
Nr. 55/2022
Der Gesetzgeber soll der Regierung ein neues Mandat für den EU Freihandelsvertrag mit den USA geben und den Abschluss eines EU FTA mit den USA noch 2024 befürworten als Teil der Wende zum Westen, dem NATO Beitritt Österreichs, der Integration der Ukraine in #EU37 und NATO und einem Handelsembargo gegen Russland ab Juli 2023
Der Gesetzgeber soll die EU Handelspolitik aktiv unterstützen um FTAs mit ASEAN, Mercosur, African Union, GCC, Australien, Indien und Uzbekistan bis 2024 zu erreichen.