Bauen
Bewilligungsfreies und mitteilungsfreies Bauvorhaben (§ 2 Kärntner Bauordnung)
(keine Meldung / Bewilligung erforderlich)
Bewilligungspflichtiges Bauvorhaben (§ 6 Kärntner Bauordnung)
- die Errichtung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen
- die Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen
- die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, sofern für die neue Verwendung andere öffentlich-rechtliche, insbesondere raumordnungsrechtliche Anforderungen gelten als für die bisherige Verwendung
- der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen
- die Errichtung und die Änderung von zentralen Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung über 50 kW, hinsichtlich der Etagenheizugen jedoch nur dann, wenn sie mit flüssigen oder gasförmigen Brennstroffen betrieben werden.
Der Baubeginn muss der Behörde schriftlich mitgeteilt werden.
Die Bauvollendung ist der Behörde binnen einer Woche schriftlich zu melden.
Gleichzeitig sind Bestätigungen sämtlicher betrauter Unternehmer vorzulegen.
Mitteilungspflichtiges Bauvorhaben (§ 7 Kärntner Bauordnung)
Bauvorhaben sind vor Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich mitzuteilen.
Formulare
Bewilligungspflichtiges Bauvorhaben (Ansuchen)
Mitteilungspflichtiges Bauvorhaben (Bewilligungsfrei) - Antrag zum Herunterladen
Baubeginnmeldung - Antrag zum Herunterladen
Bauvollendungsmeldung - Mitteilungspflichtiges Bauvorhaben nach Kärntner Energiewendegesetz - Antrag zum Herunterladen
Bauvollendung - Unternehmerbestätigung - Antrag zum Herunterladen
GWR-Bauvorhaben - Antrag zum Herunterladen
Flächenwidmung - Ansuchen um Bestätigung - Antrag zum Herunterladen
Förderung alternativer Energien - Solaranlage
Benutzung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken bzw. Arbeiten auf oder neben der Straße - Ansuchen