Immobilien
Freie Wohnung:
Wohnung Nr. 5 in Weißenstein, Günther-Steyrer-Weg 2
Größe der Whg: 93,09 m²
Geschoß: 1.OG
Bestehend aus: 3 Zimmer, Küche, Vorzimmer, Abstellraum, Bad, WC, Loggia und Kellerabteil
dzt. monatl. Miete: ca. € 570,00 inkl. BK
Finanzierungsbeitrag: ca. € 2.250,00
HWB Standortklima spezifisch= 62,3 kWh/m²a
Energieeffizienzwert: C
Hier finden Sie den Wohnungsantrag
Wohnbeihilfe
Anträge (bevorzugt werden Online-Anträge)
1. Wohnbeihilfe für MieterInnen - Erstantrag
2. Wohnbeihilfe für Neubemessung für MieterInnen
Für Punkt 1. und 2. benötigen Sie eine Vermieterbestätigung
3. Betriebskostenunterstützung für EigentümerInnen (Wohnbeihilfe)
Für Punkt 3. benötigen Sie eine Miteigentümer-Zustimmungserklärung
Des Weiteren benötigen Sie:
Zur Antragstellung ist ein vollständig ausgefülltes Antragsformular erforderlich.
Zusätzlich sind weitere Unterlagen erforderlich.
In KOPIE zu übermitteln sind (Originale werden nicht zurückgeschickt):
Bei allen Antragsarten:
- Alle Nachweise, die entsprechend der Antragstellung bezeichnet werden
- Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt
Für Mieter:
- die unterfertigte Vermieterbestätigung
- aktuelle Mietvorschreibung oder Angaben seitens des/der VermieterIn
- Bei einer Neubemessung müssen Mietverträge, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Scheidungsurteile/-vergleiche, etc. NICHT erneut übermittelt werden!
Für Eigentümer:
- Bei Erstantragsstellung: aktueller Grundbuchsauszug (Nachweis des Eigentums)
- wenn im Miteigentum, dann unterfertigte Miteigentümerzustimmungserklärung. Genauere Informationen darüber finden sich im Antragsformular. Wichtig! Bei Eigentumswohnungen sind immer nur die MiteigentümerInnen an der bewohnten Wohnung von Interesse und nicht die MiteigentümerInnen am gesamten Wohnhaus.
- Nachweise über die geleisteten Betriebs- und Heizkosten des Vorjahres
Falls zutreffend:
- Gerichtsbeschluss bzw. Urkunde über Erwachsenenvertretung
- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
- Aktuelle Schulbesuchsbestätigung(en) bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr
- Nachweise über Zuschüsse zur Minderung des Wohnungsaufwandes (z.B. Heerespersonalamt)
- Inskriptionsbestätigungen bei StudentenInnen
Einkommensnachweise