VERORDNUNG
der Marktgemeinde Weißenstein vom 29.07.2026, Zahl: 120-2-20.26-4, mit welcher vorübergehende Maßnahmen zur Regelung und Sicherheit des Verkehrs auf der Dorfstraße und dem Klabuckenweg in Töplitsch, Marktgemeinde Weißenstein, erlassen werden.
Gemäß § 43 Abs. 1 lit.b in Verbindung mit § 94 d Ziffer 4 lit. a der StVO 1960, BGBl.Nr. 159, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 17/2026, wird verordnet.
§1
Aus Anlass des Töplitscher Kirchtages in Töplitsch, Marktgemeinde Weißenstein, werden in der Zeit vom 31.07.2026 – 18:00 Uhr bis 03.08.2026 - 08:00 Uhr nachstehende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
a) Halte- und Parkverbot auf der Dorfstraße – beidseitig – ab der nordöstlichen Ortstafel Töplitsch bis zum Torbogen in Töplitsch,
b) Halte- und Parkverbot am Klabuckenweg ab den Kreuzungsbereichen mit der Dorfstraße (Höhe Feuerwehr Töplitsch) bis zur Liegenschaft Klabuckenweg Nr. 2.
§2
Gemäß § 44 Abs. 1 der StVO 1960 wird diese Verordnung durch Aufstellung nachstehender Straßenverkehrszeichen kundgemacht:
Verbotszeichen gemäß § 52 Zif. 13 b der StVO 1960 „HALTEN UND PARKEN VERBOTEN“ MIT Zusatztafeln „ANFANG“, „MITTE“ und „ENDE“ an den im § 1 lit. a und b festgelegten Stellen.
§3
Gemäß §44 Abs. 1 der StVO 1960 tritt diese Verordnung zum Zeitpunkt der Aufstellung der Straßenverkehrszeichen in Kraft und wird mit deren Entfernung wieder rechtsunwirksam.
§4
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 99 Abs. 3 der StVO geahndet.
Der Bürgermeister
Harald Haberle
Ergeht an:
- die Polizeiinspektion 9710 Feistritz/Drau
- BH Villach Land