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Dorfstraße & Klabuckenweg in Töplitsch

BEITRAG VOM 29.07.2026

Vorübergehende Maßnahmen zur Regelung und Sicherheit des Verkehrs

VERORDNUNG

 

der Marktgemeinde Weißenstein vom 29.07.2026, Zahl: 120-2-20.26-4, mit welcher vorübergehende Maßnahmen zur Regelung und Sicherheit des Verkehrs auf der Dorfstraße und dem Klabuckenweg in Töplitsch, Marktgemeinde Weißenstein, erlassen werden.

 

Gemäß § 43 Abs. 1 lit.b in Verbindung mit § 94 d Ziffer 4 lit. a der StVO 1960, BGBl.Nr. 159, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 17/2026, wird verordnet.

 

§1

Aus Anlass des Töplitscher Kirchtages in Töplitsch, Marktgemeinde Weißenstein, werden in der Zeit vom 31.07.2026 – 18:00 Uhr bis 03.08.2026 - 08:00 Uhr nachstehende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

a) Halte- und Parkverbot auf der Dorfstraße – beidseitig – ab der nordöstlichen Ortstafel Töplitsch bis zum Torbogen in Töplitsch,

b) Halte- und Parkverbot am Klabuckenweg ab den Kreuzungsbereichen mit der Dorfstraße (Höhe Feuerwehr Töplitsch) bis zur Liegenschaft Klabuckenweg Nr. 2.

 

§2

Gemäß § 44 Abs. 1 der StVO 1960 wird diese Verordnung durch Aufstellung nachstehender Straßenverkehrszeichen kundgemacht:

Verbotszeichen gemäß § 52 Zif. 13 b der StVO 1960 „HALTEN UND PARKEN VERBOTEN“ MIT Zusatztafeln „ANFANG“, „MITTE“ und „ENDE“ an den im § 1 lit. a und b festgelegten Stellen.

 

§3

Gemäß §44 Abs. 1 der StVO 1960 tritt diese Verordnung zum Zeitpunkt der Aufstellung der Straßenverkehrszeichen in Kraft und wird mit deren Entfernung wieder rechtsunwirksam.

 

§4

Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 99 Abs. 3 der StVO geahndet. 

 

Der Bürgermeister

Harald Haberle

Ergeht an:

  1. die Polizeiinspektion 9710 Feistritz/Drau
  2. BH Villach Land