Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Weißenstein vom 4. April 2024, mit welcher Grundstücke der KG Kellerberg in das öffentliche Gut übernommen werden
Marktgemeinde Weißenstein: Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Weißenstein vom 04. April 2024, mit welcher Grundstücke der KG Weißenstein in das öffentliche Gut übernommen bzw. aus dem öffentlichen Gut entlassen werden