Schuleinschreibung VS Weißenstein
24. &. 26.02.25
Die allgemeine Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September. Das bedeutet, dass für Kinder mit Geburtstag am 1. September, die Schulpflicht bereits im gleichen Jahr beginnt.
Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 werden Kinder mit Geburtsdaten von 2. September 2018 bis 1. September 2019, die noch nicht die Schule besuchen, eingeschrieben.
Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung muss von den Eltern im Rahmen der Schuleinschreibung eingebracht werden. Es ergeht auch die Information, dass die Möglichkeit besteht, den eigentlichen oder laut Mutter-Kind-Pass geplanten Geburtstermin als Grundlage für die Einschreibung heranzuziehen.
TERMINE: Montag, 24.2.2025 und Mittwoch, 26.2.2025
Alle einzuschreibenden Kinder erhalten persönliche Einladungen mit Terminen und zusätzlichen Informationen.
Bei der Anmeldung, bei der die Kinder von den Erziehungsberechtigten persönlich vorzustellen sind, sind insbesondere nachstehende Personalurkunden bzw. Dokumente vorzulegen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Taufschein (Nachweis des religiösen Bekenntnisses)
- Sozialversicherungsnummer des Kindes (E-Card)
- gegebenenfalls Meldebestätigungen (bei Zuzug)
- Mutter-Kind-Pass
- Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse aus dem Kindergarten (Dokumentation des Entwicklungs-/Sprachstandes wenn vorhanden)
- ausgefülltes Stammdatenblatt (ergeht mit der persönlichen Einladung)
- ausgefüllte Erhebungsblätter für die Frühbetreuungsmöglichkeit und die schulische Tagesbetreuung (ergeht ebenso mit der persönlichen Einladung)
- entsprechende Nachweise bei fehlender Schulreife bzw. Schulunfähigkeit
Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 04245/2385-32 oder auch gerne per eMail unter der Adresse: direktion@vs-weissenstein.ksn.at
Mag. Dr. Silke Steinacher, BEd eh.
Schulleitung