Wohnbeihilfe NEU
Anträge (bevorzugt werden Online-Anträge)
1. Wohnbeihilfe für MieterInnen - Erstantrag
2. Wohnbeihilfe für Neubemessung für MieterInnen
Für Punkt 1. und 2. benötigen Sie eine Vermieterbestätigung
3. Betriebskostenunterstützung für Eigentümer:innen (Wohnbeihilfe)
Für Punkt 3. benötigen Sie eine Miteigentümer-Zustimmungserklärung
Des Weiteren benötigen Sie:
Zur Antragstellung ist ein vollständig ausgefülltes Antragsformular erforderlich.
Zusätzlich sind weitere Unterlagen erforderlich.
In KOPIE zu übermitteln sind (Originale werden nicht zurückgeschickt):
Bei allen Antragsarten:
- Alle Nachweise, die entsprechend der Antragstellung bezeichnet werden
- Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt
Für Mieter:
- die unterfertigte Vermieterbestätigung
- aktuelle Mietvorschreibung oder Angaben seitens des/der Vermieter:in
- Bei einer Neubemessung müssen Mietverträge, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Scheidungsurteile/-vergleiche, etc. NICHT erneut übermittelt werden!
Für Eigentümer:
- Bei Erstantragsstellung: aktueller Grundbuchsauszug (Nachweis des Eigentums)
- wenn im Miteigentum, dann unterfertigte Miteigentümerzustimmungserklärung. Genauere Informationen darüber finden sich im Antragsformular. Wichtig! Bei Eigentumswohnungen sind immer nur die Miteigentümer:innen an der bewohnten Wohnung von Interesse und nicht die Miteigentümer:innen am gesamten Wohnhaus.
- Nachweise über die geleisteten Betriebs- und Heizkosten des Vorjahres
Falls zutreffend:
- Gerichtsbeschluss bzw. Urkunde über Erwachsenenvertretung
- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
- Aktuelle Schulbesuchsbestätigung(en) bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr
- Nachweise über Zuschüsse zur Minderung des Wohnungsaufwandes (z.B. Heerespersonalamt)
- Inskriptionsbestätigungen bei Studenten:innen
Einkommensnachweise