Abschuss von Feuerwerken verboten
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Abschießen von Feuerwerken im Ortsgebiet verboten ist.
Dazu darf auch § 38 des Pyrotechnik Gesetzes 2010 hingewiesen werden.
Dazu darf auch § 38 des Pyrotechnik Gesetzes 2010 hingewiesen werden.