02.10.2023 bis 29.03.2024
Der Heizzuschuss kann vom 02.10.2023 bis 29.03.2024 im Gemeindeamt Weißenstein gestellt werden.
Heizzuschuss in Höhe von € 180,00 - Einkommensgrenze (monatlich):
- bei Alleinstehenden / Alleinerziehern € 1.160,-
- bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) € 1.680,-
- Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) € 310,-
Heizzuschuss in Höhe von € 110,00 - Einkommensgrenze (monatlich):
- bei Alleinstehenden / Alleinerziehern € 1.360,-
- bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) € 1.880,-
- Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) € 310,-
*Alle Beträge auf die zweite Zehnerstelle gerundet
Bitte bringen Sie einen Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen mit.