Heizzuschuss 2023/24

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02.10.2023 bis 29.03.2024

Der Heizzuschuss kann vom 02.10.2023 bis 29.03.2024 im Gemeindeamt Weißenstein gestellt werden.

Heizzuschuss in Höhe von € 180,00 -  Einkommensgrenze (monatlich): 

  • bei Alleinstehenden / Alleinerziehern € 1.160,-
  • bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) € 1.680,-
  • Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) € 310,-

Heizzuschuss in Höhe von € 110,00 - Einkommensgrenze (monatlich):

  • bei Alleinstehenden / Alleinerziehern € 1.360,-
  • bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) € 1.880,-
  • Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) € 310,-

*Alle Beträge auf die zweite Zehnerstelle gerundet

Bitte bringen Sie einen Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen mit.