Heizzuschuss 2024/2025
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01.10.2024 bis 31.03.2025
Der Heizzuschuss kann vom 01.10.2024 bis 31.03.2025 im Gemeindeamt Weißenstein gestellt werden.
Heizzuschuss in Höhe von € 180,00 - Einkommensgrenze (monatlich):
- bei Alleinstehenden / Alleinerziehern € 1.270,--
- bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) € 1.840,--
- Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) € 360,--
Heizzuschuss in Höhe von € 110,00 - Einkommensgrenze (monatlich):
- bei Alleinstehenden / Alleinerziehern € 1.510,--
- bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) € 2.080,--
- Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) € 360,--
*Alle Beträge auf die zweite Zehnerstelle gerundet
Bitte bringen Sie einen Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen mit.