Förderantrag für das Jahr 2021 gem. § 21 Kärntner Tierzuchtgesetz 2008
Wie jedes Jahr ist auch heuer wieder der 31.03.2021 der letzte Abgabetermin für den Förderantrag gem. § 21 Kärntner Tierzuchtgesetz 2008 (De-minimis-Förderung). Alle Landwirte sind aufgefordert, die Förderanträge rechtzeitig beim Gemeindeamt einzubringen. Nach dem 31.03.2021 eingereichte Förderanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Für weitere Fragen steht Ihnen Claudia Krierer gerne zur Verfügung (0 42 45 23 85-20).