gem. § 21 Kärntner Tierzuchtgesetz 2008
Wie jedes Jahr ist auch heuer wieder der 31.03.2023 der letzte Abgabetermin für den Förderantrag gem. § 21 Kärntner Tierzuchtgesetz 2008 (De-minimis-Förderung). Alle Landwirt*nnen sind aufgefordert, die Förderanträge rechtzeitig beim Gemeindeamt einzubringen. Nach dem 31.03.2023 eingereichte Förderanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Für weitere Fragen steht Ihnen Claudia Krierer gerne zur Verfügung (0 42 45 23 85-20).