ab 10. Jänner 2023
Ab 10.01.2023 muss in „Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden.
ab 10. Jänner 2023
Ab 10.01.2023 muss in „Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden.