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Bienenvölker

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Meldung bis 15.04.2025

In Kärnten gibt es rund 3400 ImkerInnen, die in Summe ca. 34.000 Bienenvölker haben. Das Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz 2007 sieht für BienenhalterInnen Meldeverpflichtungen vor, um im Falle von Bienenseuchen flächendeckend notwendige Maßnahmen treffen zu können. Grundlage für die Gewährung der Bestäubungsprämie ist ebenso die jährliche Bienenmeldung. ImkerInnen, die mit ihren Bienenvölkern außerhalb des Gemeindegebietes wandern, benötigen eine Wanderbescheinigung. Die beabsichtigte Aufstellung von Wanderbienenständen ist von den BienenhalterInnen dem Bürgermeister der Gemeinde zu melden, in der der Wanderbienenstand aufgestellt werden soll.  

Meldeverpflichtung für Heimbienenstände:
Alle BienenhalterInnen sind verpflichtet, bis spätestens 15.04.2025 alle Heimbienenstände unter Angabe folgender Daten dem Bürgermeister zu melden:

•    Standort des Bienenstandes (Grundstücksnummer, Katastralgemeinde)
•    Anzahl der Bienenvölker
•    Bienenrasse, sofern andere als Carnica-Bienen gehalten werden

Für nähere Auskünfte steht Ihnen Claudia Krierer (Gemeindeamt, Tel.-Nr. 0 42 45 23 85-20) zur Verfügung.